Am 26. Jänner 2017 rückten unter dem Namen "Operation Josta" an die 800 Beamten in Graz und Wien aus. 14 Personen wurden festgenommen. Anfang der Woche befanden sich noch vier in U-Haft.

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Es war eine der spektakulärsten Polizeiaktionen der vergangenen Jahre: Unter dem Namen "Operation Josta" rückten am 26. Jänner 2017 an die 800 Polizeibeamte aus, um in Graz und Wien ein mutmaßliches Islamisten-Netzwerk hochzunehmen. Bei der Großrazzia wurden damals mehrere Privatwohnungen gestürmt, eine als radikal eingestufte Grazer Moschee durchsucht und insgesamt vierzehn Männer und Frauen festgenommen.

Noch am selben Abend trat der damalige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vor die Presse und erklärte, mit dem Einsatz ein deutliches Zeichen gegen "radikalisierten Islamismus und Salafismus" gesetzt zu haben.

Gleichzeitig bewarb der heutige Nationalratspräsident in diesem Zusammenhang seine Pläne für das mittlerweile beschlossene Sicherheitspaket. Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, führte damals aus, dass unter den Verhafteten der Plan geherrscht habe, in Österreich einen "Gottesstaat" zu errichten. Die gesamte Aktion war begleitet von einem großen Medienecho.

Keine Anklageschrift

Heute, siebzehn Monate später, scheint das Verfahren jedoch eingeschlafen zu sein. Seitens der Staatsanwaltschaft Graz liegt nach wie vor keine Anklageschrift gegen die Verdächtigen vor. Das Oberlandesgericht Graz (OLG) ordnete deshalb in dieser Woche an, weitere noch in Untersuchungshaft befindliche Verdächtige auf freien Fuß zu setzen.

Unter ihnen befindet sich auch der kolportierte Hauptverdächtige und als radikal geltende Prediger Nedzad B. alias Ebu Mohammed. Er ist seit Mittwoch nicht mehr in Untersuchungshaft. Zwei weitere wurden am Dienstag enthaftet. Das bestätigte Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz, der unter anderem Nedzad B. vertritt, dem STANDARD. Damit soll sich nur noch ein Einziger der 14 Festgenommenen in U-Haft befinden.

Der entsprechende Beschluss, der dem STANDARD vorliegt, liest sich vor allem als schwerer Rüffel gegenüber der steirischen Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft war demnach mehreren Aufforderungen des OLG nicht gefolgt, das Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtigen einer "Enderledigung" zuzuführen.

Enthaftet und dringend verdächtig

Dadurch wurde "das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt", heißt es in dem Schreiben durch den zuständigen Senatspräsidenten.

Obwohl es nach Ansicht des OLG seit Monaten keine wesentlichen, neu auszuwertenden Beweismittel gebe, verschleppe die Staatsanwaltschaft weiterhin das Verfahren und komme nach eineinhalb Jahren zu keinem Abschluss.

Paradox dabei: Nach Ansicht des Gerichts sind die nunmehrig Enthafteten weiterhin dringend tatverdächtig. Auch die lange Untersuchungshaft sei zumindest bis jetzt aufgrund der Schwere des Delikts noch gerechtfertigt gewesen. Eine neuerliche Fortsetzung der Haft sei jedoch wegen "Schwierigkeiten des Ermittlungsverfahrens" nicht mehr zu begründen.

Hauptverdächtiger ist Prediger

Unter den enthafteten Personen befindet sich zum einen der angebliche Hauptverdächtige der Causa und bosnische Prediger Nedzad B., der einst in jener Moschee im siebenten Wiener Gemeindebezirk Neubau fungiert haben soll, in der auch der berüchtigte IS-Mann Mohammed Mahmoud verkehrte.

Daneben handelt es sich um einen österreichischen Staatsbürger sowie einen gebürtigen Mazedonier, die im mittlerweile geschlossenen Grazer Moscheeverein Taqwa wichtige Funktionen gehabt haben sollen.

Aus dem Umfeld der Grazer Moschee waren im Jahr 2014 laut Verfassungsschutz insgesamt 37 Personen nach Syrien ausgereist. Außerdem wurde noch ein verdächtiger Syrer enthaftet, der in seiner Heimat für die islamistische Miliz Jabhat Al-Nusra Medienarbeit betrieben haben soll.

"Palmyra" und "Josta"

Als "Vorbild" der Razzia letzten Jahres diente den Behörden wohl gewissermaßen die "Operation Palmyra" im November 2014. In deren Nachwehen war bekanntlich der radikale Prediger Mirsad O. alias Ebu Tejma im Juli 2016 zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Behörden argumentierten stets, dass zwischen den beiden Operationen "Palmyra" und "Josta" eine Verbindung bestand.

Gegen die nunmehrige Entscheidung steht laut Oberlandesgericht Graz "ein weiterer Rechtszug nicht zu". (Thomas Hoisl, 5.7.2018)