Für viele kleine Unternehmen entfallen künftig behördliche Bewilligungsverfahren für diverse Betriebsanlagen. Für Gebäude reicht die baurechtliche Genehmigung für das Gebäude und dessen Nutzung.

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Wien – Betriebsgenehmigungen sind für heimische Unternehmen künftig leichter zu erhalten. Vor allem tausende kleine und kleinste Unternehmen werden jetzt von der Pflicht entbunden, für ihre Anlagen eine zusätzliche behördliche Genehmigung einzuholen. Eine reformierte Verordnung dazu tritt morgen, Samstag, in Kraft.

Von der Maßnahme zur Deregulierung profitieren laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) rund 18.000 Betriebe.

Vom Schneider bis zum Dentalstudio

Künftig werden etwa Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter (bisher lag die "Freigrenze" bei 200 Quadratmeter), Schneidereien mit haushaltsüblichen Nähmaschinen, Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter mit höchstens 30 Gästebetten, Dentalstudios, Betriebsanlagen innerhalb einer Eisenbahnanlage, Flugplatz, Häfen oder Krankenanstalten oder etwa Betriebsanlagen von einzelnen Gewerbetreibenden innerhalb einer genehmigten Gesamtanlage mit einer Betriebsfläche von 400 Quadratmeter keine Genehmigung für den Betrieb der Anlage brauchen.

Mit der Neugestaltung der entsprechenden Verordnung entfallen rund 1.000 Neugenehmigungsverfahren pro Jahr. Das bringe den heimischen Unternehmen sowie den vollziehenden Behörden Einsparungen von etwa 5 Millionen Euro jährlich, rechnete die Ministerin am Freitag vor. Die Wirtschaftskammer kommt sogar auf 7 Millionen Euro. Auch bei hunderten Änderungsverfahren würden Unternehmer entlastet.

Ab Samstag gültig

Morgen, Samstag – am 7. Juli 2018 – tritt die "Novelle zur 2. Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsordnung" in Kraft. Mit der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (2015) war laut Ministerium ein erster Schritt gesetzt worden, mit dem ungefährliche Betriebsanlagen von der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungspflicht ausgenommen wurden. Jetzt wurde die Verordnung erweitert.

Von einem "großen Wurf" für Kleinbetriebe sprach Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer. Künftig genüge die baurechtliche Genehmigung für das Gebäude und die Gebäudenutzung.

Vor allem auch die "ungerechtfertigte Diskriminierung" des Lebensmittelhandels sei jetzt aufgehoben. Bisher musste jeder noch so kleine Lebensmittelhändler eine eigene Anlagengenehmigung beantragen. Darum wurde der jetzige Schritt vor allem auch vom heimischen Handel als "längst überfällig" begrüßt.

Die Tourismuswirtschaft sieht viele kleine Hotels unter den Profiteuren. Gewerbe und Handwerk freuen sich für hunderte Neugründer, die in der Startphase entlastet würden.

Österreichweit gelten künftig zudem die gleichen Voraussetzungen für die Schwellen der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht. (APA, 6.7.2018)