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Hirtenberger setzt auf Automotive und Umwelttechnik. Die Rüstungstochter hat die Gruppe 2017 schon fast verkauft gehabt.

Foto: Reuters/Szabo

Wien – Die Hirtenberger Holding hat nicht nur ihren Vorstandschef entlassen, sondern sich vor kurzem auch vom Finanzchef getrennt. Das Unternehmen, das mehrheitlich der Weitblick Privatstiftung rund um den kürzlich verstorbenen Ex-Ankerbrot-Eigentümer Heinrich Schuster gehört, wird umstrukturiert.

Dazu wurde die Aktiengesellschaft wie berichtet in eine GmbH umgewandelt. Der Anwalt des Unternehmens, Johannes Zink von der Kanzlei HBA, begründet das auf Anfrage damit, dass diese Rechtsform für Familienunternehmen besser geeignet sei. Und er bestätigt, dass der Rüstungsbereich, die berühmteste (weil traditionsreichste) Sparte, verkauft werden soll. Man prüfe "Optionen einer Veräußerung" von Hirtenberger Defense Systems (HDS), weil die nicht mehr "im strategischen Fokus" der Gruppe liege. Sie setzt mehr auf Automotive und Umwelttechnik.

Beteiligung an Verkaufserlös

Der Ex-CEO hat gegen die Entlassung geklagt, fordert vorerst 624.000 Euro. Er beruft sich auf seinen Vertrag, in dem u. a. eine Exit-Beteiligung festgeschrieben ist. Beim Verkauf von Konzerntöchtern steht ihm ein Prozent des Erlöses zu – womit man wieder bei der Rüstungssparte wäre.

Deren Verkauf habe er vorbereitet; dass der Deal nicht zustande gekommen sei, liege nicht an ihm, heißt es in der Klage. Mit seiner Suspendierung Ende 2017 habe Hirtenberger seine Ansprüche daraus "rechtsmissbräuchlich" geschmälert, argumentiert der Deutsche, der 2013 Alleinvorstand wurde. Den größten Brocken seiner (in dem Punkt nicht bezifferten) Forderung macht die vierprozentige Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens auf. Die sei "erheblich".

Verkauf der Rüstungstochter fast fix

Auf die Frage, warum es überhaupt zur Entlassung kam, will Hirtenberger nicht näher eingehen; sie sei jedenfalls gerechtfertigt, wie Anwalt Zink sagt. Aus diversen Unterlagen lässt sich die Argumentation von Hirtenberger aber nachvollziehen.

So soll der frühere Chef den Aufsichtsrat beim geplanten Verkauf der Rüstungstochter HDS an ihr Management getäuscht haben. Der war Ende 2017 schon fast in trockenen Tüchern: Das HDS-Management hatte im September 2017 ein bindendes Kaufanbot gelegt, der Aufsichtsrat schon zugestimmt. Letztlich wurde aus dem Verkauf nichts, weil der Exchef den Aufsichtsrat über wichtige Details getäuscht habe, wie es heißt, es sei ihm nur darum gegangen, an die Exitfee zu kommen. Was der bestreitet: "Die Unterstellungen werden immer konstruierter", heißt es in einem Schreiben seiner Anwältin, Sieglinde Gahleitner.

Einlagenrückgewähr

Mit all dem wird sich das Landesgericht Wiener Neustadt beschäftigen, dort ist der Prozess ja gelandet. Möglicherweise wird die Rede dort auch auf ein anderes Thema kommen, das rund um die Rüstungstochter schon vor längerem aufgepoppt ist: verbotene Einlagenrückgewähr. HDS könnte konzernintern Ansprüche aus einer verbotenen Einlagenrückgewähr haben, heißt es in Unterlagen. Dahinter steht das Faktum, dass abseits von Dividenden jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter unzulässig ist. (Renate Graber, 7.7.2018)