Den Befürwortern des Tunnels unter dem Naturschutzgebiet Lobau kann es mit dem Baubeginn nicht schnell genug gehen.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Das Standortentwicklungsgesetz enthält neben gravierenden verfassungs- und unionsrechtlichen Implikationen auch unfreiwillig komische Elemente. Für die Liste an standortrelevanten Projekten, die die Bundesregierung gemeinsam mit einem ehrenamtlich besetzten Expertenbeirat erstellen will, müsste sie ihrerseits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchführen. Ziel einer SUP ist laut EU-Richtlinie, bereits lange vor der Entscheidung über einzelne Großprojekte in Verkehr, Industrie, Land- und Forstwirtschaft deren Strategien und Planungen hinsichtlich Umweltverträglichkeit zu durchleuchten.

Laut Ministerialentwurf ist die Durchführung einer solchen SUP nicht vorgesehen. Stattdessen will man eine "Genehmigungsfiktion" einführen, also eine automatische Genehmigung eines Bahntunnels, Autobahnstücks oder Kraftwerks für den Fall, dass die zuständige Behörde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des mit dem Gütesiegel der Standortrelevanz aufgewerteten Projekts nicht binnen Jahresfrist erteilt.

Genehmigungsfiktion

"Diese automatische Genehmigungsfiktion geht gar nicht", sagt Verwaltungsrechtsprofessor Daniel Ennöckl von der Uni Wien. Das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, der UVP-Richtlinie und letztlich der Verfassung – wie auch der Umstand, dass das Verwaltungsgericht im Fall einer Beschwerde keine mündliche Verhandlung mehr abzuhalten hat. Im Übrigen sei dieses Ansinnen auch kompetenzwidrig. "Der Bund kann nicht über Naturschutz- oder Baurecht der Länder drüberfahren", warnt Ennöckl.

Ihre volle Wirkung entfalten wird der Turbo Standortentwicklungsgesetz vermutlich erst im Zusammenwirken mit der Ende Juni von Landwirtschafts- und Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vorgelegten Novelle zum UVP-Gesetz. Auch mit ihr sollen Verfahren unter Einschränkung oder Ausschaltung bürgerlicher Rechte gestrafft werden. Derzeit können Verfahren frühestens vier Wochen nach Kundmachung der Niederschrift der Verhandlung geschlossen werden, künftig geht das sofort", sagt Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus.

Gutachten ohne Kontrolle

Die Folge: Gutachten von Amtssachverständigen können dann nur mehr in der UVP-Verhandlung erörtert werden. Ungereimtheiten oder Fehler in diesen meist hunderte Seiten langen Expertisen können danach nicht mehr aufgezeigt werden – wie auch Befangenheit der Gutachter, wie sie bei ÖBB-Projekten wie dem Semmeringbasistunnel evident waren. Im Fall der Marchfeld-Schnellstraße S 8 etwa brauchte der Sachverständige sieben Monate, bis die Verfahrensparteien eine Antwort bekamen, die widerlegt wurde. Seither warten die Parteien noch immer.

Dass dem Ministerialentwurf zum Standortentwicklungsgesetz nach drei Anläufen der Ministerratsbeschluss fehlt, könnte sachliche Gründe haben: Der Ministerialentwurf wird von Juristen nach Strich und Faden zerlegt. "Die Zahl der verfassungs- und unionsrechtswidrigen Bestimmungen ist so umfangreich, dass eine Reparatur schwierig erscheint. Besser wäre es, den Gesetzentwurf gleich zu schreddern." (Luise Ungerboeck, 10.7.2018)