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Taxiunternehmen wehren sich gegen den Fahrtendienst Uber.

Foto: Reuters/Simon Dawson

Wien – Für Uber könnte es in Wien trotz der erfolgten Umstellungen noch einmal eng werden. Der Fahrerdienst sah sich im April nach einer einstweiligen Verfügung veranlasst, einige Umstellungen in der Abwicklung der Aufträge vorzunehmen, die auch zu einer vorübergehenden Einstellung des Angebots geführt hatten. Hintergrund sind die Beschwerden des Taxigewerbes gegen den US-Rivalen, denen das Wiener Handelsgericht folgte.

Mittlerweile ist die einstweilige Verfügung vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden. Doch die klagende Taxifunkzentrale 40100 erachtet die erfolgten Umstellungen bei Uber als nicht ausreichend. Daher wird die Vollstreckung der Verfügung eingeklagt, die in Kalifornien finanzielle Spuren hinterlassen könnte. Mit bis zu 100.000 Euro könnten Verstöße geahndet werden – und zwar für jeden einzelnen Fall. Zur Erklärung: Uber hat keine Taxilizenz, sondern kooperiert mit Mietwagenunternehmen und kann daher die Tarife selbst bestimmen. Allerdings gibt es auch dafür strenge Regeln. Das Gericht sieht insbesondere in der automatisierten Abwicklung der Fahraufträge ein Problem.

Umstellung reicht nicht

Hier wurde zwar von Uber nachgebessert, doch Taxi 40100 sieht in der neuen Praxis weiter Verstöße. Es hat die Vollstreckung in mehreren Fällen beantragt, wie der Rechtsvertreter der Funkzentrale, Dieter Heine, erklärt. Uber bestreitet die Vorwürfe. Die Mietwagenunternehmen würden nun "aktiv in den Bestellvorgang eingebunden und müssen jeden Auftrag aktiv am Betriebssitz annehmen", wird beteuert.

Dabei kommt nun eine zweite Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Spiel. Er hat sich mit der Frage befasst, wo eine allfällige Strafe ausgesprochen werden könnte. Taxi 40100 hatte beantragt, dass ein Wiener Gericht über die Vollstreckung befinden müsse. Die Frage kam auf, weil Uber in Europa von den Niederlanden aus operiert und somit die Unterlassungsexekution eigentlich in Amsterdam durchgeführt werden müsste. Uber wehrte sich vergeblich gegen den Antrag. Der OGH entschied, dass eine Vollstreckung in den Niederlanden für Taxi 40100 nicht zumutbar sei.

Und wie geht es jetzt weiter? Spekuliert wird, dass Uber künftig auf Basis einer Taxilizenz operieren könnte. Dazu will Uber derzeit nichts sagen. (as, 11.7.2018)