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Höchststrafe – und für Facebook doch nicht sonderlich viel Geld.

Foto: Noah Berger / AP

Im Skandal um millionenfach weitergegebene Facebook-Nutzerdaten will die britische Datenschutzbehörde ICO den US-Konzern mit einer Strafe von 500.000 Pfund (565.000 Euro) belegen. Facebook habe die Daten seiner Mitglieder nicht geschützt und so gegen den britischen "Data Protection Act" verstoßen, erklärte Behördenchefin Elizabeth Denham am Mittwoch. Zudem habe es keine Transparenz darüber gegeben, wie Daten der Plattform von Dritten abgefischt worden seien.

Vorgeschichte

Hintergrund des Skandals ist die Weitergabe von Daten von 87 Millionen Facebook-Nutzern an die britische Beratungsfirma Cambridge Analytica. Das Unternehmen unterstützte 2016 das Wahlkampfteam des späteren US-Präsidenten Donald Trump. Zudem gibt es aber auch Spuren zur Brexit-Kampagne. Vor einigen Wochen wurden Geldflüsse von "Vote Leave" an Aggregate IQ, ein Partnerunternehmen von Cambridge Analytica in Kanada, öffentlich. In der aktuellen Stellungnahme geht Denham denn auch davon aus, dass mithilfe von Facebook Daten britischer Wähler missbräuchlich verwendet wurden, und potenziell noch immer im Umlauf seien.

Die Strafe von 500.000 Pfund stellt für ein Unternehmen wie Facebook, das jedes Quartal Milliarden Dollar scheffelt, natürlich bestenfalls eine Randnotiz dar. Dies ist aber der Höchstbetrag, den ICO-Chefin Denham verhängen kann, eine höhere Strafe sieht der Data Protection Act nicht vor. Und da der Fall schon einige Jahre zurückliegt, greift hier die erst im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung nicht. Diese wäre Facebook erheblich teurer zu stehen gekommen: Sieht die DSGVO doch 4 Prozent des Jahresumsatzes als Maximalstrafe vor, was sich im Falle von Facebook auf 1,6 Milliarden Euro belaufen würde.

Datenschützerin Denham betonte denn auch gegenüber britischen Medien, dass die Schwere des Vergehens von Facebook eine Strafe in der Höhe von mehreren hundert Millionen Pfund gerechtfertigt hätte, ihr in dieser Hinsicht aber die Hände gebunden seien. Zumindest sollte aber allen Unternehmen klar sein, dass sie nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr so billig bei Datenschutzverstößen davon kommen werden. Facebook kann sich vor der endgültigen Entscheidung noch zu den Vorwürfen äußern.

Prüfung

Das Unternehmen kündigte an, den Zwischenbericht der britischen Behörde zu prüfen und in Kürze darauf zu reagieren. Angesichts des geringen Strafausmaßes ist aber davon auszugehen, dass das Unternehmen die Strafe annimmt. Immerhin könnte man mit einem Einspruch auch die gesamte Diskussion wieder neu anfachen, was kaum im Interesse Facebooks sein dürfte. Die Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, Erin Egan, bekräftigte, man hätte im Zusammenhang mit Cambridge Analytica schon früher tätig werden müssen. Ähnlich lautende Stellungnahmen waren von Firmensprechern in den letzten Monaten immer wieder zu hören. Facebook arbeitet nach eigenen Angaben bei den Ermittlungen mit den Behörden zusammen. (apo/Reuters, 11.7.2018)