Die nunmehrige Begrenzung für Gastronomie-Lehrlinge auf eine Stunde bedeute eine Reduktion um 75 Prozent, heißt es in den Erläuterungen zu dem Entwurf.

Foto: APA / Herbert Neubauer

Wien – Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, dürfen maximal eine Stunde pro Tag in Räumen eingesetzt werden, in denen geraucht wird. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Arbeits- und Gesundheitsministeriums vor.

Die derzeitige Regelung im Tabakgesetz besagt, dass die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen hat, in denen nicht geraucht werden darf, sofern der Betrieb über solche Räume verfügt. "Überwiegend" heiße bei einem Arbeitstag von acht Stunden, dass Jugendliche knapp vier Stunden im Raucherbereich beschäftigt werden dürfen.

Die nunmehrige Begrenzung auf eine Stunde bedeute eine Reduktion um 75 Prozent, heißt es in den Erläuterungen zu dem Entwurf, der als Paragraf 7a Aufnahme in das Kinder-und-Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz finden soll.

Für bestehende Lehrverhältnisse ist eine Übergangsregelung mit der Einschränkung vorgesehen, dass räumliche oder organisatorische Gründe gegen die Einhaltung der Einstundengrenze sprechen. Lehrlinge, die in einen rauchfreien Gastronomiebetrieb wechseln wollen, sollen dabei unterstützt werden.

Auch eine Stunde ist gesundheitsschädlich

Kritik an dem Entwurf kommt von Florian Stigler, Gesundheitswissenschafter an der Med-Uni Graz. "Aus wissenschaftlicher Perspektive ist auch eine Stunde gesundheitsschädlich, besonders für Jugendliche, deren Lunge sich noch entwickelt", erklärte der Experte, der für eine rauchfreie Gastronomie eintritt. Er sieht mehrere Widersprüche zu anderen Maßnahmen, die junge Leute vor Nikotin schützen sollen: "Im Auto darf nicht geraucht werden, wenn Jugendliche anwesend sind, am Arbeitsplatz aber schon. Ab 1. Jänner 2019 wird der Kauf und Konsum von Zigaretten für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sein. Wie passt das zur 'Passivraucherlaubnis'?", fragt Stigler. (red, APA, 13.7.2018)