Berlin – Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR, hat die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden im Deutschlandfunk als angemessen bezeichnet. Das Urteil zeuge von der Qualität des Rechtsstaates, fügte UNHCR-Sprecher Chris Melzer am Samstag hinzu.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen von Düsseldorf aus in seine Heimat geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde.

Anrecht auf korrektes Verfahren

Melzer betonte, jeder Asylsuchende habe ein Anrecht auf ein korrektes Verfahren. Wenn das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen sei, die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, dann sei es richtig, diese Fragen zu klären.

Auch die Anwältin des Ex-Leibwächters von Bin Laden sieht keine Gründe, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ihm ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen, sagte Anwältin Seda Basay-Yildiz der Deutschen Presse-Agentur am Samstag.

Visum als praktikabler Weg

Das Gericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Erteilung eines Visums zur Rückkehr nach Deutschland ein praktikabler Weg sei, betonte die Anwältin. Sami A. könne dann bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. "Nach meiner Erkenntnis gibt es kein Verfahren gegen meinen Mandanten, sobald er in Tunesien wieder frei ist, muss das so passieren." Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft in Deutschland war mangels hinreichenden Tatverdachts in der Vergangenheit eingestellt worden.

Nach Angaben eines Sprechers der tunesischen Anti-Terror-Behörde wird Sami A. derzeit in Tunesien verhört. Er befindet sich nach dpa-Informationen in der auf Terrorfälle spezialistierten Gorjani-Einrichtung in der Hauptstadt Tunis. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an "extremistischen Aktivitäten" in Deutschland beteiligt gewesen ist. (APA, 14.7.2018)