Wien – Ein Kopftuchverbot im Kindergarten ist nach Einschätzung des Verfassungsdiensts "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig". Der Regierung empfehlen die Experten aber noch Präzisierungen bei dem entsprechenden Vorhaben. Freilich hängt das Kopftuchverbot ohnehin in der Luft, da die Länder eine Junktimierung mit der künftigen Kindergartenförderung ablehnen.

Der Verfassungsdienst weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Bestimmung zwar ins Recht auf Religionsfreiheit bzw. Privatleben eingreife, die internationale Judikatur dies aber in gewissen Fällen genehmige. So habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Reihe von Fällen das Verbot des Tragens religiöser Symbole und religiöser Bekleidung für zulässig erachtet.

Welche Klarstellungen empfohlen werden

Was der Verfassungsdienst anregt, ist, dass eine Beschreibung des Zweckes der fraglichen religiösen Bekleidung zu vermeiden sei. Es könnte sonst potenziell durch eine staatliche Anordnung der Inhalt und die Bedeutung einer religiösen Sitte geregelt werden. Stattdessen sollte auf die neutralen Ziele "geschlechtliche Segregation", "Grundwerte" etc. abgestellt werden. Ferner sollte in den Erläuterungen klar gestellt werden, was unter einer Verhüllung des Hauptes zu verstehen ist.

Die derzeitige Formulierung lautet wörtlich folgendermaßen: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind." Bei Verstößen sollen Verwaltungsstrafen verhängt werden.

Verbot als Junktim

Die Regierung hatte diese Woche den Ländern den Entwurf für eine 15a-Vereinbarung übermittelt, der grundsätzlich die bisherigen Kindergartenförderungen zusammenführen soll. Finanziell soll es 30 Millionen weniger geben, gesamt 110 Millionen und die auch nur, wenn die Länder dem Kopftuchverbot zustimmen. Dieses Junktim war selbst von VP-geführten Landesregierungen abgelehnt worden, da das eine Thema nichts mit dem anderen zu tun habe. Inhaltlich hat man freilich zumindest in den VP-Landesorganisationen nichts gegen das Verbot. Vermutlich kommende Woche wird eine erste politische Verhandlungsrunde stattfinden. Auf Beamtenebene hatte man sich am Freitag noch nicht verständigen können. (APA, red, 15.7.2018)