Wien, Oktober 2018. Das Verbot des Verzehrens stark riechender Speisen in der U-Bahn-Linie U6 ist in Kraft getreten. Die SPÖ wollte es so.

Ein Starkgeruchsdramolett.

Ort: U6-Garnitur, unterwegs zwischen Westbahnhof und Spittelau. Personen: junger Fahrgast mit einem Becher Nudelgericht; ältere Fahrgästin samt Hund (mit Fahrkarte); Starkgeruchskontrollor.

Ältere Fahrgästin zu jungem Fahrgast: "Das dürfen Sie nicht essen. Das sind verbotene Nudeln. Weil die riechen stark." Fahrgast: "Ich esse nicht. Ich transportiere nur einen Karton mit heißen Teigwaren." Fahrgästin: "Da könnt ja ein jeder kommen. Ist sicher auch verboten." Fahrgast: "Sie transportieren ja auch einen Hund. Der riecht auch nicht gut." Fahrgästin: "Frechheit. Mein Hund stinkt nicht und hat sogar einen Fahrschein."

Starkgeruchskontrollor steigt zu und tut seine Arbeit. "Grüß Gott. Starkgeruchskontrolle. Was essen Sie da?" Fahrgast: "Ich esse nicht, ich transportiere." Starkgeruchskontrollor: "Aber es riecht stark. Also aussteigen, bitte." Fahrgast: "Der Hund hier riecht schlecht." Fahrgästin: "Frechheit!" Starkgeruchskontrollor zieht Liste der verbotenen Esssubstanzen zum Stichwort Hund zurate: "Hotdog: verboten. Aussteigen, bitte." Beide Fahrgäste verlassen geruchssensibilisiert die U6, wechseln in die U4.

Der Starkgeruchskontrollor macht Pause und isst eine Leberkässemmel. (Renate Graber, 17.7.2018)