Alfred Riedl drängt auf einen baldigen Abschluss einer Bund-Länder-Vereinbarung.

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Wien – Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl drängt bei der 15a-Vereinbarung für die Kinderbetreuung auf eine rasche Lösung – und mehr Geld. Mit den vom Bund angebotenen 110 Millionen Euro sei ein Ausbau nicht möglich, erklärte Riedl gegenüber der APA. Nichts anfangen kann der Gemeindebund-Präsident mit dem Kopftuchverbot im Kindergarten – ein Verbot sei seiner Meinung nach eher Provokation.

"Die Zeit drängt schon ganz massiv. Mit Ablauf August keine Planungssicherheit zu haben ist unerträglich", drängt Riedl auf eine rasche Vereinbarung zwischen Bund und Länder. Er fordert generell Planungssicherheit über mehrere Jahre und spricht sich dagegen aus, dass es Jahr für Jahr eine Diskussion gibt.

"Nicht nachvollziehbar"

Das Regierungsprogramm sehe einen raschen Ausbau und ein besseres Kinderbetreuungsangebot vor: "Das, was auf dem Tisch liegt, ist nicht vollziehbar. Wenn man ein besseres Angebot und einen rascheren Ausbau will, braucht man mehr Geld. Mit weniger Geld wird das in der Form nicht gelingen." Riedl appellierte an alle Beteiligten, die Zeit für intensive Verhandlungen zu nützen, und zeigte sich optimistisch, dass die genannte Summe noch aufgestockt wird. Der Gemeindebund-Präsident verwies auf die Kosten für das kostenlose verpflichtende Kindergartenjahr: Für ein Gratis-Kindergartenjahr stehen den Gemeinden 70 Millionen Euro Kostenersatz durch den Bund zur Verfügung. Beim nun vorgelegten Entwurf des Bundes würde jedoch kein Kostenersatz für die Gemeinden mehr übrig bleiben: "So geht man nicht miteinander um", kritisierte Riedl.

Auch zum Kopftuchverbot für Kindergartenkinder zeigte sich Riedl skeptisch: "Ich sehe im Kindergarten eigentlich nirgendwo ein Problem. Wenn ich da Verbote ausspreche, ist es eher Provokation. Bei einzelnen Fällen könnte man das anders lösen."

Was die Statistiken über die unterschiedlichen Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft, gibt Riedl zu bedenken, dass in diesen etwa gemeindeübergreifende Kooperationen oder Tageseltern für Randzeiten nicht berücksichtigt werden. Auch betont er, dass in den Gemeinden zweimal pro Jahr mit den Eltern der Bedarf erhoben wird. (APA, 17.7.2018)