Lausanne/Mailand – Der AC Milan wird nun doch nicht von der Europa League ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) gab am Freitag bekannt, dem Einspruch gegen ein Uefa-Urteil stattgegeben zu haben. Die Rossoneri waren von der Uefa wegen Verstoßes gegen das Financial Fairplay für ein Jahr von allen Europacup-Wettbewerben ausgeschlossen worden, Milan hatte die Entscheidung angefochten.

Der Klub hatte vor einem Jahr rund 200 Millionen Euro für neue Spieler ausgegeben und damit gegen das Uefa-Reglement verstoßen. Danach dürfen die Profiklubs im Grundsatz nicht mehr Geld ausgeben, als sie einnehmen. Dem stimmte das Gericht zu, erachtete die vom Uefa-Gericht verhängte Strafe aber als unverhältnismäßig. Milan darf damit an der Gruppenphase der Europa League teilnehmen.

Der Fall geht damit an die Rechtssprechende Kammer der UEFA-Finanzkontroll-Behörde zurück, die sich nun um eine adäquate Strafe kümmern muss. Atalanta Bergamo, das im Falle einer Ablehnung von Milans Rekurs nachgerückt wäre, bestreitet nun die zweite Qualifikationsrunde der Europa League. Fiorentina, das Atalantas Platz in der Vorausscheidung eingenommen hätte, geht damit leer aus. (APA, 20.7.2018)