Die drei Angeklagten, die Eltern der syrischen Familie sowie die 62jährige Tirolerin, wurden freigesprochen.

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Schwaz – Der Fall jener Flüchtlingshelferin und der syrischen Familie, denen die fremdenpolizeiliche Sonderermittlungstruppe Sozialbetrug unterstellt hatte, endete nun mit drei rechtskräftigen Freisprüchen. Weder die Familie noch die 62-jährige Tirolerin hätten sich eines Vergehens schuldig gemacht, stellte das Bezirksgericht Schwaz am vergangenen Freitag fest. Die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Im Jänner waren sechs Fremdenpolizisten dieser Sonderermittlungstruppe, eines Tiroler Pilotprojekts, gegen den Willen der Frau in ihr Haus eingedrungen. Einen Durchsuchungsbefehl hatten sie nicht. Die 62-Jährige, die mit ihren beiden Enkelkindern zu Hause war, empfand die Polizeiaktion als "Überfall". Die Beamten begründeten den "Besuch" im Nachhinein damit, dass sie in dem Haus illegal aufhältige Personen vermutet hätten – obwohl die drei Mitglieder der syrischen Familie ordnungsgemäß an dieser Adresse gemeldet waren.

Rätselhafter Polizeieinsatz

Die siebenköpfige Familie aus Syrien, alle Angehörigen anerkannte Flüchtlinge, hatten im Raum Schwaz keine Wohnung, die groß genug für sie alle war, gefunden, weshalb die Pensionistin dem Vater und den beiden älteren Töchtern kostenlos Unterkunft gewährte. Ihren Alltag verbrachte die Familie jedoch meist zusammen in der Wohnung der Mutter in Schwaz. Weil zwei Meldeadressen aber eine geringfügig höhere Mindestsicherung bedeuten, vermutete die Fremdenpolizei offenbar Sozialbetrug. Wie die Beamten zu der Annahme kamen, bleibt ein Rätsel. Denn selbst bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft stand dieser Verdacht nie im Raum. Eine simple Nachfrage hätte das Missverständnis aufgeklärt.

Die Pensionistin hatte sogar auf Miete verzichtet, um dem Staat diese Kosten zu sparen. Die Familie wusste laut eigenem Bekunden nicht, dass sie zu viel Mindestsicherung erhielt. Als das Amt dies bemerkte, verständigte es die Syrer, und man einigte sich umgehend darauf, den zu viel erhaltenen Betrag zurückzubezahlen. Die Polizei wurde nie eingeschaltet, hieß es seitens der Behörde.

Der umstrittene Polizeieinsatz vom Jänner hat nun aber ein Nachspiel, denn die Volksanwaltschaft hat eine Prüfung eingeleitet. (ars, 23.7.2018)