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Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat – und von Zeit zu Zeit ist es sinnvoll, sich darüber klarzuwerden, was das heißt: Behörden und deren Organe sind in ihrem Handeln an korrekt zustandegekommene Gesetze und Verordnungen gebunden.

Das kann ganz schön lästig sein. Man kennt das aus dem täglichen Leben, man hält sich da ja auch selbst nicht an alle Regeln – weil es schneller geht, wenn man das eine oder andere Tempolimit missachtet; weil es bequemer ist, wenn man dieses Formular nicht ganz korrekt ausfüllt; oder weil es sachgerechter ist, jene Auflage anders zu erfüllen, als es der Bescheid eigentlich vorsieht. Und vielfach erwartet man von Behörden eine ähnliche, wenn schon nicht gegen das Gesetz, so doch an diesem vorbei ("praeter legem") wirkende Handlungsweise – Politiker versprechen das implizit, wenn sie "unbürokratische" Hilfe zusagen.

Und unbürokratisch wurde oft bei Wahlen gehandelt: Ganz einfach weil es Zeit spart, weil es schwer verständlichen Zettelkram vermeidet und weil es auch gar nicht so wichtig genommen wurde, all die Formalismen einzuhalten. Die Wahlbehörden haben in stillem Einverständnis (und über die Parteigrenzen der Beisitzer hinweg in trauter Einigkeit) Verfahrensschritte abgekürzt. Der Verfassungsgerichtshof hat ihnen auf die Finger geklopft, die Strafgerichte klagen an: Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch – die ganze Palette. Das ist, egal wie die Strafverfahren ausgehen, eine scharfe Mahnung zur Korrektheit.

Gut so. Es bleibt aber auch ein Trost: Österreichs Wahlbehörden mögen manchmal – und bei der Stichwahl im Mai 2016 nachweislich – schlampig und geradewegs rechtswidrig gehandelt haben. Aber diese Regelwidrigkeiten haben keine Wahlfälschung bezweckt oder gar bewirkt – was bei der Bemessung einer allfälligen Strafe für die zumeist ehrenamtlichen Wahlhelfer berücksichtigt werden sollte. (Conrad Seidl, 24.7.2018)