Bild nicht mehr verfügbar.

Macron und sein ehemaliger Sicherheitsmann bei einer Wahlkampfveranstaltung 2017.

Foto: REUTERS / Regis Duvignau

Paris – Ein Ex-Sicherheitsmitarbeiter des französischen Präsidenten Emmanuel Macron hat im Skandal um eine Prügelattacke einen "Fehler" eingestanden. "Ich habe das Gefühl, dass ich eine große Dummheit gemacht habe. Und einen Fehler begangen zu haben", sagte Alexandre Benalla der Tageszeitung "Le Monde" vom Donnerstag.

Er habe aber keinen Verrat an Macron begangen. Vielmehr sei er als "Schwachpunkt" benutzt worden, um dem Präsidenten zu schaden.

"Ich hätte nie als Beobachter auf diese Demonstration gehen dürfen", sagte Benalla über die Kundgebung am 1. Mai, bei der er einen Demonstranten verprügelt haben soll. "Le Monde" hatte vergangene Woche ein Video veröffentlicht, auf dem zu sehen ist, wie Benalla und der ebenfalls beschuldigte Angestellte der Regierungspartei LREM, Vincent Crase, Demonstranten schlagen. Benalla trug dabei einen Polizeihelm, obwohl er nicht Polizist ist.

Benalle wurde suspendiert

Nach dem Vorfall war Benalla für zwei Wochen ohne Bezahlung suspendiert und in die Verwaltung versetzt worden. Dennoch wurde er mehrfach im Sicherheitsumfeld des Präsidenten gesehen. In der vergangenen Woche wurde er endgültig entlassen. Erst nach den Veröffentlichungen durch "Le Monde" nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

Am Donnerstag verteidigte der Generalsekretär des Elysee-Palastes, Alexis Kohler, es als "angemessen", dass Benalla zunächst nur suspendiert worden war. Er versicherte bei einer Anhörung im Senat auch, dass es keine "Parallel-Polizei" im Elysee-Palast gebe. Benalla sei niemals der Verantwortliche für den Schutz des Präsidenten gewesen.

Für Macron ist die Benalla-Affäre die schwerste Krise seit seiner Wahl im vergangenen Jahr. Bei einem nicht-öffentlichen Treffen mit Abgeordneten seiner Partei La Republique en Marche (LREM) übernahm Macron Verantwortung für den Skandal und bezeichnete Benallas Verhalten als "Enttäuschung oder einen Verrat". (APA, 26.7.2018)