Die 17 Beschuldigten müssen sich seit Anfang Juli unter anderem wegen Verhetzung vor Gericht verantworten. Sie stritten das bisher ab und sprachen lediglich von aktionistischer Kritik an radikaler Islamisierung und "unkontrollierter Massenzuwanderung".

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Graz – Der Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht in die vorletzte Runde gegangen. Allen Beschuldigten wird die Teilnahme an einer kriminellen Organisation vorgeworfen, einigen auch Verhetzung, Sachbeschädigung und Nötigung. Nachdem die Zeugenbefragung bereits abgeschlossen war, wurden die Angeklagten ergänzend befragt.

Unirektor als Zeuge

Unter den Zeugen, die am Dienstag gehört wurden, war auch der Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch. Er hatte angegeben, bei der IBÖ-Aktion auf der Uni einen Schlag in den Bauch bekommen zu haben. Daher dehnte der Staatsanwalt die Anklage bei einem der IB-Anhänger auf Körperverletzung aus. Dieser fühlte sich auch zu diesem Tatbestand nicht schuldig.

Bis auf die beiden IBÖ-Leiter Martin Sellner und Patrick Lenart wollte keiner der Angeklagten zu den Aussagen der Zeugen etwas sagen, sie verwiesen großteils auf ihre bisherigen Angaben. Zur Sprache kam auch, dass es bei der gestürmten Vorlesung in Klagenfurt um Integration gegangen sei, während für die IBÖ Assimilation das Ziel gewesen sei.

Integration oder Assimilation

"Wie lange geben Sie jemandem, der als Flüchtling kommt, Zeit, sich zu assimilieren?", fragte der Staatsanwalt den Erstbeschuldigten Sellner. "Das ist eine individuelle Entwicklung", kam als Antwort. "Sehen Sie Assimilation als Negation der Biografie?", hakte der Ankläger nach. "Wir sagen, Integration und zielgerichtete Assimilation muss stattfinden. In dieser Lehrveranstaltung hieß es, jeder kann kommen und soll seine Herkunftsidentität behalten", erklärte Sellner.

Nach der Befragung ging der Richter noch einige Schriftstücke durch. Dabei kam auch die Sachbeschädigung durch Aufkleber zur Sprache. "Es gibt keine Regenrinne in Graz, die nicht beklebt ist", hatte der Richter bei seinen Recherchen festgestellt. Werbung, Fußballfan-Pickerl, rechts- und linksgerichtete Parolen – alles finde sich, auch ein "Aufkleber eines Radiosenders genau vor dem Gericht", konnte er sich nicht verkneifen zu bemerken.

Früheres Urteil als geplant

Am Donnerstag sollte noch ein Angeklagter, der am Mittwoch krank war, befragt werden. Theoretisch wären auch noch Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung möglich. Wenn alles planmäßig verläuft, könnte es aber bereits am Donnerstag – fünf Tage früher als geplant – ein Urteil geben. (APA, 25.7.2018)