Wien – In Österreich gibt es über eine Million registrierter Schusswaffen. Der Zugang zu ihnen ist teilweise sehr locker. Langwaffen – also Gewehre – können überhaupt ohne jede Ausbildung oder Prüfung ab dem 18. Lebensjahr erworben werden. Für Faustfeuerwaffen ist ein Waffenbesitzkarte erforderlich. Das hierfür erforderliche psychologische Gutachten kann unbegrenzt oft eingeholt werden, sollten die Testpersonen durchfallen.

Markus Schwaiger, Eigentümer der Wiener Waffenhandelsfirma Euroguns und Betreiber einer behördlich bewilligten Schießanlage, kritisierte im Gespräch mit Journalisten am Donnerstag den zu leichten Zugang. In den vergangenen zwei Jahren gab es einen Boom, 2017 stieg die Zahl der legalen Schusswaffen erstmals über eine Million. Mit 1. Juli 2017 waren insgesamt 1,038.816 Pistolen, Revolver, Büchsen und Flinten im Zentralen Waffenregister (ZWR) registriert. Diese verteilten sich laut Innenministerium auf 305.029 Besitzer, auch hier wurde im Vorjahr erstmals die 300.000er-Grenze überschritten.

Bis zu zwei Millionen illegale Schusswaffen

Laut Schwaiger reichen die Schätzungen, wie viele Schusswaffen in Österreich illegal besessen werden, bis zu zwei Millionen. "Österreich ist der Shooting-Star bei illegalen Schusswaffen", sagte der Experte. Er kritisierte, dass es hierzulande keine Möglichkeit gibt, illegale Schusswaffen abzugeben, ohne dafür bestraft zu werden. "Es fehlt der Wille, illegalen Waffen den Garaus zu machen", meinte Schwaiger. Er wies außerdem darauf hin, dass "zwei Drittel aller Schusswaffen-bezogenen Straftaten mit illegalen Schusswaffen begangen werden".

Sieht man sich die Statistik des Innenministeriums an, wurden 2017 in Österreich 1.084 Straftaten mit Schusswaffenverwendung begangen. 353 der dabei abgefeuerten Waffen waren legal, 731 illegal. Deutlicher wird der Vergleich bei Morden. Insgesamt 170 Morde wurden in den vergangenen zehn Jahren mit Schusswaffen verübt. 31 Prozent der Gewehre, Pistolen, Revolver und Co. (in Summe 52) waren legal. Insgesamt 118 Morde wurden mit illegalen Schusswaffen begangen.

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Waffen werden in die Kategorien A bis D eingeteilt. Die meisten am 1. Juli registrierten Waffen waren Büchsen (Kategorie C). 536.684 dieser Gewehre mit gezogenem Lauf werden legal in Österreich besessen. Danach folgen 419.843 Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten (Kategorie B) und 75.492 Flinten (Kategorie D), also Gewehre mit glatten Läufen. Von den mittlerweile nicht mehr zum Verkauf zugelassenen Waffen – etwa Pumpgun – und Kriegsmaterial (Kategorie A) sind mit Stichtag 1. Juli noch 6.797 registriert.

Der leichte Zugang zu den Gewehren (Kategorie C und D) verursacht Schwaiger "Bauchschmerzen". Hierfür muss man lediglich 18 Jahre alt sein, EWR-Bürger sein und kein Waffenverbot haben. Wer sich für den Kauf eines dieser Waffen, also beispielsweise eines Schrotgewehrs oder einer Jagdwaffe entscheidet, kann diese erst nach einer "Abkühlphase" mitnehmen, er muss also drei Tage warten. Schwaiger erinnerte an den Fall eines 18-jährigen Grundwehrdieners, der im Mai in Mistelbach einen Amoklauf geplant hatte und vor einem Schulzentrum einen 19-Jährigen durch einen Schuss aus einer Flinte, die er legal erworben hatte, verletzt hat.

Günstige Schrotflinten

"Die einzige Hemmnis für Langwaffen ist der Preis", sagte Schwaiger. Das teure bei Jagdwaffen ist etwa die Optik, hier summiert sich dies rasch auf mehrere Tausend Euro. Diese haben dann eine präzise Reichweite von bis zu 900 Meter. Eine gebrauchte Schrotflinte kann bereits ab rund 150 Euro gekauft werden. Unterm Strich wird somit für eine Vielzahl von Langwaffen keine Waffenbesitzkarte und keinen Waffenpass benötigt, sie können ohne jegliche Belehrung oder Ausbildung erworben werden.

Strenger geregelt ist der Erwerb von Faustfeuerwaffen wie Pistolen oder Revolver, Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, also Waffen der Kategorie B. Für deren Erwerb benötigt man eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Mit 1. Juli gab es österreichweit 197.152 Waffenbesitzkarten, hinzu kamen 74.813 Waffenpässe. Letzteres ist annähernd gleich wie die Zahl der Waffenverbote – 73.232 Österreicher sind mit einem behördlichen Waffenverbot belegt.

Waffenpass wird nur bei Bedarf ausgestellt

Ein Waffenpass wird nur bei Bedarf bzw. mit Rechtfertigungsgrund ausgestellt, mit diesem Dokument kann die Waffe auch geführt werden. Bereits seit Ende der 1990er-Jahre wird ein psychologisches Gutachten für jene verlangt, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen, um damit Waffen der Kategorie B, hauptsächlich Pistolen und Revolver, erwerben zu dürfen. Der Psychotest kann unbegrenzt wiederholt werden, es gibt kein zentrales Melderegister jener Personen, die eine waffenrechtliche Begutachtung absolviert haben und durchgefallen sind. Auch diesen Umstand kritisierte Schwaiger. Auch der Berufsverband Österreichischer Psychologen (BÖP) hat sich bereits vor zwei Jahren für ein Melderegister ausgesprochen. (APA, 26.7.2018)