Der Grazer Richter sprach die Angeklagten von den Vorwürfen der Verhetzung und Bildung einer kriminellen Organisation frei.

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Der Versuch der Grazer Staatsanwaltschaft, die rechtsextreme völkische Gruppierung der sogenannten Identitären mit einer Klage wegen Verhetzung und Bildung einer kriminellen Organisation juristisch zu bekämpfen, ist kläglich gescheitert. Der Richter sprach die Gruppe von diesen Vorwürfen frei. Laut Justizministerium reichten die Beweismittel nicht aus.

Der Richter war der Meinung, all die fremden- und islamfeindlichen, laut Anklage hetzerischen Aktionen der Identitären seien im Grund legitim, die Parolen vielleicht zugespitzt, aber nicht strafbar. Ein ähnlich radikales Wording – "Stopp dem Asylwahnsinn" etwa – werde ja auch von Regierungsparteien verwendet. Und der Anwalt der Angeklagten meinte kühl, dass er zwischen den Aussagen von Bundeskanzler Sebastian Kurz und seinem FPÖ-Vize Heinz-Christian Strache sowie jenen der Identitären partout keinen Unterschied erkennen könne. Auch die offizielle Politik agitiere gegen den politischen Islam und die Migration.

Stimmt, und umso mehr muss dieses Urteil Anlass zu tiefer Besorgnis über das Land sein, wenn sprachlich, inhaltlich und politisch keine Grenze mehr zwischen den ultrarechten Identitären und einer Bundesregierung gezogen wird. Die extreme Rechte bekam einen richterlichen Freibrief in die Hand. Die so gestärkte selbsternannte "Abwehrfront gegen die Überfremdung" wird demnächst neue Grenzen ausloten. (Walter Müller, 26.7.2018)