Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) haben sich auf eine Neuregelung zum Schächten in Niederösterreichgeeinigt, in der die Abnehmer nicht registriert werden. Der Vorschlag hatte zuvor heftige Kritik und Empörung ausgelöst.

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St. Pölten – Der entscheidende Satz steht im Kleingedruckten, genauer: In der Fußnote 3 auf Seite 3 des Informationsschreibens RU5-T-15/036-2018, das die Abteilung Naturschutz des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung am Freitag herausgegeben hat. "Es ist keinesfalls erforderlich, zum Nachweis des Bedarfes Namenslisten von Endverbrauchern zu führen", steht da. Mit den "Endverbrauchern" sind Juden und Muslime gemeint, die Fleisch konsumieren, das von rituell korrekt geschlachteten Tieren stammt.

Um diesen Erlass hatte es im Vorfeld heftige Diskussionen gegeben, denn für den Tierschutz ist in Niederösterreich der freiheitliche Landesrat Gottfried Waldhäusl zuständig. Und dieser ist gegen das Schächten, also jene Art des Schlachtens, bei dem den Tieren erst die Halsschlagader durchtrennt wird und erst dann eine Betäubung erfolgt. Vor allem für koscheres Fleisch ist das von Bedeutung, weshalb sich besonders die Israelitische Kultusgemeinde gegen Beschränkungen gewehrt hat. In der vorigen Information an die Überwachungsbehörden (die Veterinärabteilungen der Magistrate und die Bezirkshauptmannschaften) war nämlich gefordert worden, die Abnehmer des koscheren Fleisches zu registrieren.

Mit Mikl-Leitner vereinbart

So sollte unnötiges Tierleid vermieden werden, lautete die Argumentation – übrigens im Einklang mit den Intentionen des damaligen Landesrats Maurice Androsch (SPÖ), unter dessen Ägide die problematische Information im Vorjahr verschickt worden war. Androsch aber erklärte später, dass er (anders als Waldhäusl) nie an Namenslisten von jüdischen Konsumenten gedacht habe.

Dann schaltete sich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ein und vereinbarte mit Waldhäusl, "dass nur jenen Menschen geschächtetes Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt".

Verantwortung delegieren

Letztlich wird die Verantwortung an die Kontrollbehörden delegiert: "Der im unbedingt notwendigen Ausmaß gegebene Bedarf an geschächtetem Fleisch ist vom Antragsteller im Antrag nachvollziehbar darzulegen. Die Behörde hat anhand der Angaben zum Bedarf eine Plausibilitätsprüfung im Einzelfall vorzunehmen", heißt es in dem Schreiben.

In der erwähnten Fußnote wird angeregt, die Plausibilität unter anderem durch Rechnungen, Bestätigungen anerkannter Religionsgemeinschaften oder vorliegende Erfahrungswerte zu prüfen. Und: "Die Behörde kann, bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten im Verfahren, auch weitere Ermittlungsschritte setzen."

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, bedankte sich am Freitag bei Mikl-Leitner für ihr "Einschreiten" und appellierte an die FPÖ: "Jetzt sollte die blaue Sommerhetze beendet werden." (Conrad Seidl, 27.7.2018)