Wien – Ex-Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek hat seinen Gerichtsprozess um Bankpension, Abfertigung und Urlaubsentschädigung gegen die Notenbank (OeNB) in erster Instanz gewonnen. Das Handelsgericht Wien hat dem 68-Jährigen im Urteil von 3. Juli recht gegeben. Demnach muss die OeNB ihrem Exvizechef fast 952.000 Euro zahlen – plus Zinsen (9,2 Prozent über dem Basiszinssatz) und Prozesskosten von rund 54.200 Euro. Wobei: Sollte das Urteil rechtskräftig werden (die Berufungsfrist läuft noch bis 6. September), wird es noch teurer: Im Urteil berücksichtigt sind erst die Pensionsansprüche bis 2016.

Duchatczek trat 2013 im Rahmen des "Schmiergeldprozesses" um die OeNB-Tochter Gelddruckerei, deren Aufsichtsratschef er gewesen war, zurück. Im Strafprozess wurde er freigesprochen.

Die OeNB vertrat die Rechtsansicht, dass Duchatczek mit seinem Rücktritt ganz aus der OeNB ausgeschieden sei und auf alle Ansprüche verzichtet habe – auch auf seine Notenbankpension. Sie beträgt 80 Prozent des Letztbezugs, rund 15.700 Euro im Monat. (Inzwischen gibt es Abschläge.) Die OeNB stützte sich damals auf ein Gutachten des Arbeitsrechtsprofessors Wolfgang Mazal.

Duchatczek argumentierte dagegen, er habe 2013 nur sein Amt als Vizegouverneur zurückgelegt, sei zeitgleich in Pension gegangen – und klagte. Die Richterin sieht es gemäß dem 30-seitigen Urteil auch so, Duchatczeks Amtsniederlegung wegen Vertrauensverlusts sei nachvollziehbar. Suspendierung samt Betretungsverbot hätten es ihm verunmöglicht, sein Amt weiter auszuüben. Sein Anstellungsvertrag (vor seinem Aufstieg ins Direktorium war Duchatczek Bereichsleiter) sei durch den Rücktritt nicht beendet worden.

In der OeNB muss nun der Generalrat unter Claus Raidl und Max Kothbauer entscheiden, ob gegen das Urteil berufen wird. Das wird am 21. August in einer außerordentlichen Sitzung des Gremiums entschieden. Duchatczeks Anwalt Herwig Hauser zweifelt nicht daran, dass das Urteil halten wird, wie er dem STANDARD auf Anfrage sagte. (gra)

(gra, 28.7.2018)