Wien/Feldkirch – Im Justizministerium gehen die Verantwortlichen nach einem Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu Formvorschriften bei Testamenten nicht von einer großen Zahl weiterer Fälle aus. "Wir sehen das bei weitem nicht so tragisch", sagte Zivilrecht-Sektionschef Georg Kathrein am Dienstag. "Ich sehe nicht die Gefahr, dass massenweise Testamente ungültig sein könnten."

Klar definierter Gesetzestext

Die Befürchtung eines Rechtsanwalts, dass es bis zu Tausende ähnliche Fälle gebe, "wird so nicht richtig sein", betonte Kathrein. Auch rechtliche Unsicherheiten ortete der Sektionschef nach dem OGH-Beschluss nicht. Den Gesetzestext sieht er klar genug definiert.

Bei dem vom OGH beanstandeten Testament in Vorarlberg habe es sich um einen speziellen Fall gehandelt. "Testamente sind meistens kurz", erläuterte Kathrein. Wenn es über zwei Seiten – also ein Blatt – hinausgehe, dann werde es in der Regel gebunden oder geheftet. Bei Bedenken zu bestehenden Testamenten empfahl der Jurist, den Anwalt oder Notar zu kontaktieren, bei dem das Dokument angefertigt wurde, und dieses noch einmal zu überprüfen. (APA, 1.8.2018)