Es ist vor allem der FPÖ zu verdanken, dass die Verleihung von Staatsbürgerschaften an Prominente noch immer mit einer gehörigen Portion Skepsis betrachtet wird. Im Prozess gegen den früheren Kärntner Landesrat Uwe Scheuch wurde im Jahr 2012 publik, auf welcher Basis die Freiheitlichen bis dahin mitunter über die Vergabe von Pässen entschieden. "No na net" sei es "part of the game", dass ein russischer Investor zum Österreicher werden kann, wenn er ein paar Millionen Euro investiere und einen Teil davon an die Partei abliefere, erzählte Scheuch in einem mitgeschnittenen Gespräch, das ihm eine rechtskräftige Verurteilung einbrachte.

In Kärnten war das kein Einzelfall. Jörg Haider verhalf seinerzeit zwei anderen russischen Investoren zur Einbürgerung, weil diese den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher sowie einige Landesprojekte mit 1,9 Millionen Euro sponserten. Ein Teil des Geldes wurde, wie 2013 im Prozess gegen einen früheren Haider-Mitarbeiter herauskam, in bar an den Landeshauptmann übergeben. Für eine Verurteilung des Mitarbeiters reichte das nicht, der bereits 2008 verstorbene Haider konnte naturgemäß nicht mehr angeklagt werden.

Die blauen Verfehlungen haben sicher zu einer stärkeren Sensibilisierung beigetragen. Seit ein paar Jahren gibt es immerhin – auf Betreiben des heutigen Kanzlers Sebastian Kurz – konkrete Kriterien, auf deren Basis entschieden wird, ob ein "besonderes Interesse der Republik" vorliegt. Bis zu einem gewissen Grad bleibt die Entscheidung aber immer eine Ermessensfrage der Politik.

Außertourliche Einbürgerung

Wann werden Arbeitsplätze "in einem relevanten Ausmaß" geschaffen, wie lautet eine Voraussetzung für die außertourliche Einbürgerung von Wirtschaftstreibenden? Wann ist das Schaffen von Wissenschaftern mit einer "hohen Reputation in der internationalen Scientific Community" verbunden? Wann muss ein Sportler eingebürgert werden, weil kein "vergleichbarer österreichischer Leistungssportler zur Verfügung" steht? Und welche wissenschaftliche, wirtschaftliche, sportliche oder künstlerische Leistung erbringt man eigentlich bei der "Kronen Zeitung", die es rechtfertigt, dass einer ihrer Journalisten im Vorjahr im Eilverfahren den österreichischen Pass bekam?

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, auf all diese Fragen eine Antwort zu bekommen. Daher sollte es im Jahr 2018 eine Selbstverständlichkeit sein, dass sowohl die Namen aller prominenten Neostaatsbürger als auch die Begründung für die staatspolitische Relevanz veröffentlicht werden.

Als es darum ging, die Gebühren für Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft drastisch nach oben zu schnalzen, verwies die türkis-blaue Regierung darauf, dass diese ein "hohes Gut" sei und man daher ruhig etwas mehr verlangen könne. Mit Juli wurde die Abgabe daher von 977 auf 1.115 Euro angehoben. Das spüren vor allem Normalsterbliche.

Ein "hohes Gut" sollte die Staatsbürgerschaft natürlich aber auch für die Reichen und Schönen sein. Daher sollte es zulässig sein, im Gegenzug für das dramatisch abgekürzte Verfahren das Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten zu verlangen. Wer damit ein Problem hat, kann sich noch immer für die konventionelle Passbeantragung entscheiden. Das öffentliche Interesse an Transparenz sollte jedenfalls schwerer wiegen als das von Politikern behauptete besondere Interesse der Republik. (Günther Oswald, 1.8.2018)