Mit Bauplänen, die jedem im Netz frei zugänglich sind, können im 3D-Drucker tödliche Schusswaffen produziert werden.

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Es ist eine Horrorvorstellung: Mit Bauplänen, die jedem im Netz frei zugänglich sind, können im 3D-Drucker tödliche Schusswaffen, sogar halbautomatische Sturmgewehre, produziert werden. Sie haben keine Seriennummer, sind also nicht nachverfolgbar; falls sie nur aus Plastik sind, bleiben sie in vielen Sicherheitsschleusen unsichtbar. Und selbst für jene wenigen, die in den USA nicht legal eine Waffe erwerben können, wären sie ab 1. August erhältlich gewesen. Nur die Last-Minute-Entscheidung eines Richters in Seattle hat dies vorerst verhindert.

Dass die Trump-Regierung diesen Dammbruch ermöglicht hätte, wenn nicht ein Gericht dazwischengegangen wäre, ist tatsächlich atemberaubend. Das geht über das Argument der Waffenlobbyisten, das Recht auf Waffenbesitz sei in der US-Verfassung verankert, noch hinaus.

Der Jusstudent Cody Wilson warf auch das First Amendment, das Rede- und Meinungsfreiheit sicherstellt, in Justitias Waagschalen, um seine Baupläne online stellen zu können. Juristisch ist die Gleichsetzung des eigenen Know-hows mit der eigenen Gedankenfreiheit schon reichlich bizarr. Aber in einem Land, in dem heuer Millionen Kinder und Jugendliche auf die Straße gingen, weil sie keine Toten mehr an ihren Schulen und Unis dulden können, die Lage mit Waffen aus dem Homeoffice noch zu verschärfen wäre blanker Wahnsinn. Selbst für Trumps USA. (Colette M. Schmidt, 1.8.2018)