Laut Grasser wurde das Protokoll nie mit seinem Kalender abgeglichen.

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Wien – Ein lückenhaftes und anscheinend zum Teil fehlerhaftes Bewegungsprotokoll verschaffte Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser am Mittwoch im Buwog-Prozess Oberwasser. Die Frage, wann er das berühmte "Schwiegermuttergeld" von der Mutter seiner Frau im Schweizer Ort Zug erhalten haben will, konnte Grasser aber letztlich nicht beantworten.

Zeitpunkt nicht erinnerlich

Er könne das Wochenende nicht mehr benennen, sagte Grasser – und begründete das mit den 13 Jahren, die seither vergangen seien. Auch seine Frau und seine Schwiegermutter könnten sich nicht mehr an den Zeitpunkt erinnern. Die Schwiegermutter habe ihm das Geld im Beisein seiner Frau bar aus dem Safe in ihrer Schweizer Wohnung gegeben, um sein Veranlagungsgeschick zu testen, hatte Grasser bei den Einvernahmen angegeben.

Vor Gericht hat er seine Darstellung geändert, das Geld sei ein Geschenk an seine Frau gewesen. Er habe das den Ermittlern nicht sagen wollen, um seine Familie zu schützen, wiederholte er am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt die Bargeldübergabe durch die Schwiegermutter, die Ermittler erstellten ein Bewegungsprofil anhand von Grassers Flügen. Diese Arbeit nannte Grasser am Mittwoch "inferior" und falsch, das Profil sei das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist.

Nicht mit dem Kalender abgeglichen

Beim Abgleich des Bewegungsprotokolls mit dem Kalender des damaligen Ministers durch Richterin Marion Hohenecker stellte sich heraus, dass einige Einträge nicht übereinstimmten. Laut Grasser wurde das Protokoll nie mit seinem Kalender abgeglichen.

Zu Beginn der – wie gewohnt – peniblen Durchsicht der Einträge durch Richterin Hohenecker meinte Grasser, dass Fahrten mit Auto und Bahn nicht erfasst seien – um später auszuführen, dass er ohnehin ungern länger mit Auto oder Bahn gefahren sei.

Auch nachdem im Großen Schwurgerichtssaal alle Wochenenden im relevanten Zeitraum genau durchgenommen worden waren, konnte sich Grasser nicht erinnern, wann er in Zug war. Die 500.000 Euro selbst hat Grasser in Tranchen an einen Mitarbeiter der Meinl Bank übergeben, Belege dafür gibt es nicht, Grasser ließ sich keine Bestätigungen geben.

Die Verhandlung macht nun Sommerpause, am 18. September geht es weiter. Sobald alle Angeklagten einvernommen sind, wird die Causa Telekom/Parteienfinanzierung behandelt. (APA, gra, 1.8.2018)