Salzburger Kassenobmann Andreas Huss will Gesundheitsversorgung notfalls auch gegen das Gesundheitsministerium in Salzburg ausbauen.

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Landesgesundheitsreferent Stöckl wirft dem Bund vor, widersprüchliche Gesetze zu produzieren

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Salzburg – Noch vor zwei Jahren wäre es wohl ein medialer Wohlfühltermin gewesen: Der für Gesundheitsfragen ressortzuständige Landeshauptmannstellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) und der Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, Andreas Huss, präsentieren den regionalen Strukturplan für die Gesundheitsversorgung bis zum Jahr 2025. Der gemeinsam erstellte Plan sieht 22 zusätzliche Arztstellen und fünf Primärversorgungseinrichtungen vor.

Inzwischen hat sich aber der Wind gedreht im Land, und das Thema hat unerwartete Brisanz bekommen. Denn die Salzburger haben zwar einen Plan, wie die Gesundheitsversorgung im Land strukturiert werden soll, wissen aber nicht, wie das mit der neuen gesetzlichen Lage in Einklang zu bringen ist.

Ausgabenbremse

Konkret geht es um Paragraf 716 des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, nach welchem neue Honorarabschlüsse nur im Rahmen "der prognostizierten Beitragseinnahmenentwicklung" gestattet seien. Konkret bedeute diese Ausgabenbremse für Salzburg eine Limitierung auf plus 3,7 Prozent, erläutert Kassenobmann Huss. Die neu geplanten Ärztestellen und die Primärversorgungszentren seien damit aber nicht finanzierbar.

Das weiß auch Landesgesundheitsreferent Stöckl. Er ortet einen "bundesgesetzlichen Widerspruch": Einerseits gebe es den gesetzlichen Auftrag im Gesundheitsreformgesetz, Primärversorgungszentren zu schaffen, andererseits gebe es die sogenannte Ausgabenbremse.

Interpretationsfragen

Unklar ist übrigens auch, wie der Bremser-Paragraph 716 zu interpretieren ist. Im Gesetzeswortlaut ist explizit von einer Beschränkung der "Honorarabschlüsse" die Rede. Dem STANDARD liegt inzwischen aber ein Schreiben des Ministeriums an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger vor, in dem die Meinung vertreten wird, dass unter Honorarvolumen "das gesamte vom Träger zu erbringende Honorarvolumen in absoluten Zahlen zu verstehen" sei.

"Das Gesetz ist Humbug", sagt Kassenobmann Huss dazu. Er werde es jedenfalls darauf ankommen lassen und den Gesundheitsplan so wie vorgesehen umsetzen. Wenn dieser ungesetzlich sei, dann müsse eben das Ministerium den Ausbau der Gesundheitsversorgung in Salzburg beeinspruchen. (Thomas Neuhold, 2.8.2018)