Rund 650.000 Mietwohnungen besitzen die rund 185 gemeinnützigen Bauvereinigungen. Diese meist gefördert errichteten Wohnungen unterliegen dem Kostendeckungsprinzip des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), sind damit dauerhaft mietpreisgeregelt. Im Ausland ruft dieses einzigartige österreichische System immer wieder Neidgefühle hervor.

In Österreich gesellt sich zum Neid oft auch Gier. Immer wieder kommt es zu mehr oder weniger raffinierten Angriffen auf gemeinnütziges Vermögen, klagt man im Sektor. Zu leicht war es bisher möglich, über ausgeklügelte Konstruktionen oder rechtliche Hintertürchen Zugriff auf die reichlich vorhandenen Mittel der Gemeinnützigen – Wohneinheiten, Rücklagen, Grundstücke – zu bekommen. Die Bundesregierung hat hier im Mai eine Lücke geschlossen, was den Erwerb von Anteilen an Gemeinnützigen betrifft. Ein solcher ist nun auch mittelbar – über zwischengeschaltete Unternehmen – auch rückwirkend genehmigungspflichtig.

Die Aufsicht über die Gemeinnützigen haben aber die jeweiligen Bundesländer, und die gehen damit recht unterschiedlich um. Dies sowie die Tatsache, dass die Verflechtungen mit der Politik im gemeinnützigen Sektor zahlreich sind, wird wohl weiter dafür sorgen, dass die eine oder andere Hintertür offen bleibt. Bedarf an weiteren rechtlichen Klarstellungen – etwa was die Vorgangsweise beim Entzug der Gemeinnützigkeit betrifft – wäre durchaus gegeben. (Martin Putschögl, 6.8.2018)