Salzburg/Paris – Ein 28-jähriger Marokkaner ist am Montagnachmittag bei dem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Beteiligung an der Terrorvereinigung "Islamische Staat" (IS) im Zweifel freigesprochen worden. Abid T. hatte seine Unschuld beteuert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der Angeklagte war bereits im Oktober 2017 am Landesgericht Salzburg zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob jedoch den Schuldspruch im April zur Gänze auf.

Es wurde eine Neuauflage des Verfahrens angeordnet mit der Begründung, dass im ersten Prozess entlastende Aussagen ignoriert worden seien. Das Gericht hatte es in erster Instanz noch als erwiesen angesehen, dass T. als "Späher" des Islamischen Staats gemeinsam mit Komplizen zwei IS-Mitglieder logistisch und psychologisch unterstützt hat. (APA, 6.8.2018)