Klagenfurt – Ein 36 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt worden. Er bekam 12.000 Euro Geldstrafe und 16 Monate bedingte Haft. Der Übergriff passierte vor dreieinhalb Jahren, als das Mädchen zehn Jahre alt war. Die heute 14-Jährige vertraute sich vor kurzem ihrer Mutter an. Der Vater erstattete dann Selbstanzeige.

"Es tut mir schrecklich leid, dass es soweit gekommen ist", sagte der Angeklagte vor Gericht. Richter Dietmar Wassertheurer wollte wissen, wie es zu dem Vorfall gekommen war. "Wenn ich das selber wüsste. Ich arbeite daran in der Therapie", antwortete der 36-Jährige. Als ihn seine Frau zur Rede stellte, habe er gleich alles zugegeben. "Es hat mich psychisch total belastet." Der Mann wohnt nun wieder bei der Familie. Auch seine Frau und Tochter sollen eine Therapie bekommen, sagte er.

Mutter meinte, man sehe keine Folgen

Auch die Ehefrau sagte vor dem Schöffensenat aus. Sie gab an, dass die Tochter nach wie vor ein fröhliches Kind und gut in der Schule sei. "Man merkt keine Folgen." Sie habe mit dem Mädchen darüber gesprochen, dass der Vater wieder ins gemeinsame Haus einziehen wird. Die 14-Jährige habe keine Einwände gehabt, so die Mutter.

Staatsanwalt Christian Pirker sagte, dass es sich bei den angeklagten Tathandlungen um schweren sexuellen Missbrauch handelt. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er gleich alles zugegeben hatte. Dem Opfer sei dadurch einiges erspart geblieben. Der Verteidiger sagte, der Übergriff sei ein Einzelfall gewesen. Der Angeklagte selbst bat um ein mildes Urteil. "Es ist schon die Hölle. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass ich so etwas tue bei meiner Tochter."

Richter sagte, Auswirkungen seien noch nicht absehbar

Richter Wassertheurer betonte in der Urteilsbegründung die Schwere der Tat. "Es betrifft ein Kind, ein eigenes Kind, das beschützt werden sollte. Aus Opfersicht ist das wahnsinnig." Die Auswirkungen auf das Mädchen seien noch nicht absehbar. Wenn man die unbedingte Geldstrafe (480 Tagessätze) und die bedingte Haftstrafe zusammenzähle, komme man auf eine zweijährige Strafe. Mit der Geldstrafe sei für den 36-Jährigen eine spürbare Sanktion gesetzt. Außerdem ordnete der Schöffensenat Bewährungshilfe und eine Fortsetzung der Therapie an. An den Angeklagten ging die Warnung, sollte die Therapie abgebrochen werden oder wieder ein Übergriff stattfinden, könne es passieren, dass er die 16 Monate Haft absitzen muss.

Der Angeklagte nahm das Urteil an und erbat Ratenzahlung. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA, 7.8.2018)