Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) will bei Doppelstaatsbürgerschaften hart durchgreifen.

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Bregenz – Während viele Bundesländer noch darauf warten, hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Vorarlberg in einem ersten Fall einen Feststellungsbescheid wegen unzulässiger österreichisch-türkischer Staatsbürgerschaft bestätigt.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kündigte daraufhin ein weiterhin "hartes und konsequentes Vorgehen" an. "Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat die Rechtsmeinung des Landes Vorarlberg bekräftigt. Alle noch offenen Verfahren werden jetzt konsequent durchgezogen", sagten Wallner und sein Regierungskollege Christian Gantner.

Fünf Beeinspruchungen

Mit der Entscheidung des LVwG bestehe nun mehr Rechtsklarheit für ein weiteres Vorgehen der Behörden. Insgesamt seien in Vorarlberg noch 37 Feststellungsverfahren offen, das LVwG bearbeite derzeit weitere fünf Beeinspruchungen wegen der Aufhebung von österreichischen Staatsbürgerschaften, bestätigte ein Sprecher. In dem vom LVwG Vorarlberg bearbeiteten Fall hatte eine Frau Einspruch gegen den Verlust der österreichischen Staatsangehörigkeit eingebracht. Trotz "ausdrücklicher Aufforderung" hatte sie anschließend allerdings "nicht im erforderlichen Ausmaß" an den Ermittlungen mitgewirkt, teilte das LVwG mit. Insbesondere legte sie dem Gericht weder einen Auszug eines türkischen Personenstandsregisters vor noch eine Bestätigung einer türkischen Behörde, ob sie türkische Staatsangehörige sei oder nicht. Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin die türkische Staatsbürgerschaft wieder erworben hatte.

96.000 Namen laut FPÖ

Von den insgesamt 96.000 Namen, die die FPÖ im Mai 2017 der Vorarlberger Landesregierung übergeben hatte, hatten 287 Personen einen aktuellen Bezug zu Vorarlberg. 140 davon waren nur im Besitz einer türkischen Staatsbürgerschaft, 147 wurden oder werden einer Überprüfung unterzogen. In 79 Fällen stellte sich heraus, dass die Doppelstaatsbürgerschaft zurecht bestanden, neun weitere Personen waren zurecht Österreicher. Fünf Fälle wurden an andere Bundesländer abgetreten, etwa weil die Personen umgezogen waren, in weiteren acht Fällen wird derzeit mit anderen Bundesländer die Zuständigkeit abgeklärt. 46 Feststellungsverfahren wurden schließlich eingeleitet, im Zuge dessen stellten die Behörden bei neun Personen der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft fest. Vier dieser Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. (APA, 8.8.2018)