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Der Dreamliner der Ethiopian Airlines landet in Wien und fliegt danach nach weiter nach Brüssel. Passagiere dürfen derzeit aber nicht zusteigen.

Foto: Reuters / TIKSA NEGERI

Wien – Die sehr teuren Flugtickets auf der knapp zweistündigen Flugstrecke von Wien nach Brüssel, wo der Platzhirsch die Lufthansa-Gruppe (AUA, Brussels) für Nonstopflüge oft etliche hundert Euro verlangt, haben wie berichtet die heimische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf den Plan gerufen. Sie will nun die Strecke unter die Lupe nehmen.

Bei der AUA hieß es zuletzt, man habe die Preise nicht erhöht. Dass es keinen Wettbewerb gäbe, sei zudem nicht die Schuld der Lufthansa-Gruppe: "Es sind noch Slots verfügbar", so ein Sprecher. Wie die Lufthansa auch beruft sich die AUA auf Alogithmen, die für die Preisgestaltung verantwortlich sein.

Modernes Gerät

Seit Juni fliegt täglich eine Boeing 787 (Dreamliner) der Ethiopian Airways von Addis Abeba nach Wien und weiter nach Brüssel, am Abend geht es wieder via Wien retour in die äthiopische Hauptstadt. Abflug von Wien nach Brüssel ist um 07.10 Uhr mit Ankunft Brüssel um 08.30 Uhr, retour von Brüssel geht es um 20.05 Uhr mit Ankunft Wien um 21.35 Uhr. Das wäre, so ein Reisebüromanager zum STANDARD, "eine ideale Tagesrandverbindung für Geschäftsreisende und Beamte im EU-Einsatz". Diese moderne Maschine neuester Bauart hätte täglich zirka 100 bis 120 Plätze auf der Strecke Wien – Brüssel – Wien frei zur Verfügung.

Die Sache hat nur einen Haken: Ethiopan Airways darf weder in Wien noch beim Retourflug ab Brüssel Passagiere aufnehmen, weil der Fluggesellschaft die Rechte dafür fehlen.

Hofer: Kein Bedarf bei Ethiopian

Aus dem Verkehrsministerium in Wien teilte eine Sprecherin von Minister Norbert Hofer mit, dass Ethiopian diesbezüglich keinen "Bedarf" angemeldet habe. Aktuell fliege Ethiopian Airlines Addis Abeba – Wien – Brüssel ohne fünfte Rechte (kein Zu- und Aussteigen von Passagieren, keine Aufnahme von Fracht). Ethiopian Airlines flog von 2014 bis 2016 die Strecke Addis Abeba – Wien – Stockholm mit fünften Rechten, also mit der Erlaubnis, in Wien Passagiere aufzunehmen.

Von März 2016 bis Oktober 2017 flog man statt Stockholm nun Mailand mit fünften Rechten an. Solche Zwischenstopps sind im Luftverkehrsabkommen LVA genehmigt (Abschnitt II: "Alle Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem/den namhaft gemachten Luftverkehrsunternehmen einer jeden Vertragspartei ohne Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit bedient werden").

Zu spät

Die Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit für spezifische Strecken kann von den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien bei Bedarf vereinbart werden. Dabei wird ein sogenanntes Joint Understanding entworfen, das von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden muss, wie es bei Mailand der Fall war.

Sollte ein beidseitiges Interesse an fünften Rechten für die Strecke Addis Abeba – Wien – Brüssel bestehen, muss ein Entwurf für ein Joint Understanding ausgearbeitet werden und von beiden Seiten unterzeichnet werden, sagte Elisabeth Hechenleitner vom Büro des Ministers Hofer. Der Zeitraum des Inkrafttretens des Joint Understanding orientiert sich üblicherweise am Winter- bzw. Sommerflugplan, für Sommer 2018 wäre dies der 25. März gewesen. (Claudia Ruff, 8.8.2018)