Was in der Südsteiermark ob der Hügel eher selten passiert, ist im Burgenland schon fast eine Tradition: der Besuch einer Buschenschank mit dem Fahrrad. Dabei geht es in erster Linie nicht um die sportliche Ertüchtigung, die dazu diente, die aufgenommenen Kalorien gleich wieder loszuwerden. Vielmehr liegt dem Ausweichen aufs Fahrrad die Angst um den Führerschein zugrunde.

In den Köpfen mancher gilt das Fahrrad anscheinend immer noch als Joker, der einen von diversen Gesetzen im Straßenverkehr entbindet. Gerade beim Buschenschankbesuch stimmt das sogar zu einem gewissen Grad, gilt doch auf dem Fahrrad eine Promilleobergrenze von 0,8, während man ein Auto oder Motorrad nur mit maximal 0,5 Promille lenken darf.

Ein Fahrrad entbindet einen nicht von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Foto: APA/Barbara Gindl

Aber zeigen wir nicht mit dem Finger aufs Land, auch in der Stadt gibt es angeblich ein paar Radler, die das Gesetz ein wenig generöser auslegen, als es für die Allgemeinheit gut ist. Man soll schon von Radlern gehört haben, die rote Ampeln als "Vorrang geben oder Mittelfinger heben"-Hinweis betrachten, auf Gehsteigen fahren oder Räder benutzen, die nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Nummerntafeln für Fahrräder

Das sind Gründe, warum in herrlicher Regelmäßigkeit Nummerntafeln für Räder gefordert werden. Damit das mit dem Anzeigen der radelnden Verkehrssünder besser funktioniert und durch diese Abschreckung viele Übertretungen erst gar nicht begangen werden.

Auch wenn das nicht jeder gleich wahrhaben will: Ein Fahrrad entbindet einen nicht von der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Es drohen Strafen (siehe Grafik). Wer es gar zu bunt treibt, riskiert sogar seinen Führerschein.

"Es gibt klare Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkerberechtigung", erklärt dazu Thomas Fraiß, Rechtsanwalt in Wien, "nämlich die fachliche Befähigung, ein Kraftfahrzeug zu lenken, die gesundheitliche Eignung dafür und die Verkehrszuverlässigkeit." So weit, so gut. Doch wenn eine dieser Voraussetzungen entfällt, ist die Lenkerberechtigung zu entziehen.

Deppert anstellen

Als verkehrsunzuverlässig gilt eine Person etwa, wenn sie sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhält oder durch Alkohol, Drogen oder Medikamente benommen ist.

Dabei muss man gar nicht unbedingt ein Kraftfahrzeug lenken, sondern einfach nur am Straßenverkehr teilnehmen. Und das geht mit dem Fahrrad bekanntlich recht gut.

Auch wenn Thomas Fraiß meint, dass dieses Gesetz absichtlich so verfasst ist, dass es viel Interpretationsspielraum lässt, gibt er auch zu bedenken, dass "man sich schon besonders deppert anstellen muss, um wegen eines Vergehens mit dem Fahrrad den Führerschein zu verlieren", und zählt im gleichen Atemzug einige skurrile Fälle auf, in denen das doch passiert ist.

Nicht entzogen wurde der Führerschein aber dem Radler, der einst einen Pfirsichkern aufhob, den eine Lenkerin aus dem Autofenster geworfen hatte, und bei der nächsten Ampel die Beifahrertür des Wagens öffnete und ihr den Kern wieder ins Auto pfefferte. (Guido Gluschitsch, 9.8.2018)