Bei manchen Vorhaben vergeht sehr viel Zeit, ehe sie umgesetzt werden – falls das überhaupt passiert. Über die berühmt-berüchtigte "Salzburg-Leitung" etwa wird seit Jahren diskutiert und prozessiert.

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Die Begutachtungsfrist für das geplante Standortentwicklungsgesetz (StEntG) der Regierung läuft erst am 17. August ab, jene für mehrere Umweltgesetzesnovellen bereits am Mittwoch. Darunter eine UVP-Gesetzesnovelle, die eine Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ermöglicht – und damit im Zusammenwirken mit dem StEntG quasi zum Turbo bei künftigen Verfahren werden soll.

Umweltorganisationen zeigten sich bereits im Vorfeld alarmiert und erneuern nun ihre Bedenken. So kritisiert der Umweltdachverband, das StEntG "entpuppe sich eher als Standortzerstörungsgesetz". Nicht nur umweltpolitisch sei es verfehlt, es werde auch Rechtsunsicherheit bringen und vor Höchstgerichten nicht halten, so Umweltdachverband-Präsident Franz Maier. Er verweist darauf, dass bereits im Vorfeld Juristen daran gezweifelt hatten, dass das Gesetz, das Anfang 2019 in Kraft treten soll, mit Verfassungsrecht und Unionsrecht vereinbar sei. Seine Conclusio: Die Rechtsunsicherheit werde höhere Kosten für Firmen verursachen.

Schnellere Genehmigung

Mit dem Gesetz sollen, wie berichtet, Großprojekte "im besonderen Interesse der Republik" schneller genehmigt werden – auch wenn das zugehörige UVP-Verfahren nicht abgeschlossen ist. Konkret ist festgeschrieben, dass ein Projekt automatisch als genehmigt gilt, wenn ein Verfahren länger als ein Jahr dauert. Kritisch fällt auch eine Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung aus.

Die Kriterien, anhand deren das besondere öffentliche Interesse an einem Vorhaben zu beurteilen ist, seien zu allgemein gefasst, das Spektrum potenzieller Projekte, die darunterfallen könnten, wäre kaum abschätzbar, heißt es in der Stellungnahme. Auch gebe es unionsrechtliche Bedenken, was bedeute, dass ein Bescheid mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet wäre. Das hätte zur Folge, dass mit dem Gesetzesentwurf keine Verfahrensbeschleunigung erreicht würde, sondern ganz im Gegenteil langwierige Rechtsmittelverfahren mit ungewissem Ausgang vorprogrammiert seien.

Entwurf abgelehnt

Deutlich fällt auch die Stellungnahme des Landes Wien aus. "Der Entwurf wird zur Gänze abgelehnt", heißt es da. Besonders die im Entwurf enthaltene Genehmigungsfiktion – also der genannte Umstand, dass ein Projekt durch Ablauf der einjährigen Frist automatisch genehmigt werden soll – werfe "zahllose fundamentale Fragen auf".

Es könne durchaus passieren, "dass Vorhaben als genehmigt gelten, ohne dass alle für die Realisierung des Vorhabens erforderlichen Genehmigungstatbestände geprüft werden konnten". In diesen Fällen sei unklar, wer für daraus resultierende Schäden hafte. Es könne kaum im Interesse der Wirtschaft sein, wenn die Betreiber ein hohes Haftungsrisiko bei Großvorhaben treffe. (Regina Bruckner, 8.8.2018)