Wien – Die Online-Ausgabe der "Kronen-Zeitung" hat mit der unverpixelten Veröffentlichung eines Porträtfotos eines Mordopfers gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Auf "krone.at" war am 29. März dieses Jahres das Foto einer in Schwechat getöteten zweifachen Mutter veröffentlicht worden.

Wie der Presserat am Donnerstag in einer Aussendung berichtete, hat sein zuständiger Senat 2 zunächst darauf hingewiesen, dass Berichte über Mordfälle und die Ermittlungen dazu grundsätzlich von öffentlichem Interesse sind. Daraus ergebe sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers postmortal missachtet werden dürfe.

Das Mordopfer war keine in der Öffentlichkeit stehende Person. Laut Senat hätte schon deshalb auf die Anonymitätsinteressen der Abgebildeten entsprechend Rücksicht genommen werden müssen. Die Veröffentlichung sei nicht erforderlich gewesen, um dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit Genüge zu tun. Nach Meinung des Senats verstößt die Bildveröffentlichung somit gegen dem im Ehrenkodex enthaltenen Persönlichkeitsschutz. Erschwerend sei noch hinzu gekommen, dass die Veröffentlichung des Bildes prominent auf der Start-Seite des Online-Mediums bzw. im Rahmen einer "News-Show" erfolgte.

Die Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig auf "krone.at" zu veröffentlichen. Bis dato hat die "Krone" aber die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht akzeptiert. Und die Medieninhaberin von "krone.at" hat auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an dem Verfahren teilzunehmen. (APA, 9.8.2018)