Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hätte die paar Schritte ins Nachbarbüro zu Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger ganz analog gehen sollen. Dann wäre ihr einiges an Spott und Häme erspart geblieben, die sie für ihr Standortentwicklungsgesetz nun einheimst. So wie der – vom Ministerrat wohl mit gutem Grund nicht beschlossene – Entwurf für eine Verfahrensbeschleunigung daherkommt, muss man jedenfalls an der Qualität der Legisten im Wirtschaftsministerium zweifeln. Sie würden, ließe man sie denn nur, gleich die Verfassung außer Kraft setzen, um Investoren den roten Teppich auszurollen.

Dabei sind die Behörden, die Umweltauswirkungen beurteilen und die Einhaltung von Wasserrecht, Naturschutz und Wirtschaftlichkeit überwachen sollen, gar nicht so langsam, wie von Politikern und Wirtschaftskammerfunktionären gebetsmühlenartig behauptet wird. Die meiste Zeit in gefühlt ewig dauernden Verfahren nimmt die Beibringung der entsprechenden Unterlagen in Anspruch. Die Entscheidungen selbst werden relativ zügig gefällt. Womit klar ist: Es sind Staatsbetriebe, die ihre umstrittenen Projekte nicht gut genug vorbereiten, mangelhafte Gutachten vorlegen und dann über Projektgegner drüberfahren wollen.

Ihnen mit einer Art Genehmigungsautomatik auch noch einen Turbo in die Hand zu geben zeugt von wenig Sachverstand. Das ist gefährlicher Aktionismus. (Luise Ungerboeck, 16.8.2018)