Alkoven – Die Betreuerin eines 69-jährigen Bewohners der oberösterreichischen Betreuungseinrichtung Institut Hartheim, der beim Baden in zu heißem Wasser tödliche Verletzungen erlitt, ist am Bezirksgericht Eferding zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Das berichtete das "Neue Volksblatt" am Donnerstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Wels hatte der 53-Jährigen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Urteil sieht vor, dass die Hälfte der Geldstrafe nach Ablauf einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird.

Betreuerin hatte Raum verlassen

Der Vorfall hatte sich am 14. November 2017 ereignet. Der langjährige Heimbewohner wurde für ein Bad in die Wanne gesetzt. Die seit 20 Jahren für ihn mitzuständige Pflegerin drehte aus Versehen zu heißes Wasser auf. Sie verließ den Raum und widmete sich anderen Klienten. Die Tür zum Bad ließ sie offen.

Dadurch hörte sie die Hilferufe des 69-Jährigen und wurde auf den Unfall aufmerksam. Sie leistete Erste Hilfe, alarmierte ihre Kollegen, den Arzt und die Rettung. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er wenig später an Komplikationen, die sich infolge der Verbrühungen eingestellt hatten, starb. (APA, 16.8.2018)