Insgesamt hat Wolfgang Duchatczek 952.000 Euro eingeklagt, die ihm jetzt zugesprochen wurden. Dazu kommen 54.200 Euro Prozesskostenersatz.

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Wien – Es war eine der allerletzten Entscheidungen des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) unter dem Präsidenten Claus Raidl (ÖVP) und dessen Stellvertreter Max Kothbauer (SPÖ), deren Mandate am 31. August enden – und es ist eine kostspielige. Dienstag hat der Generalrat in einer außerordentlichen Sitzung entschieden, jenes Urteil des Handelsgerichts Wien anzunehmen, mit dem Ex-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek die von ihm eingeklagte Abfertigung, Urlaubsentschädigung sowie seine Bankpension zugesprochen wurden.

Die OeNB wird keine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einbringen, hat das Gremium entschieden, das unter anderem für Direktoriumsangelegenheiten zuständig ist. Das wurde dem STANDARD von Generalratsmitgliedern bestätigt.

952.000 Euro eingeklagt

Gemäß dem 30-seitigen Urteil vom 3. Juli bekommt der einstige Vizechef der OeNB zunächst einmal die von ihm eingeklagten rund 952.000 Euro, dazu kommen noch rund 54.200 Euro an Prozesskostenersatz und 9,2 Prozent Zinsen (über dem Basiszinssatz). Allerdings hat Duchatczek seine Bankpension erst bis 2016 eingeklagt; inzwischen sind also die Zahlungen für weitere rund eindreiviertel Jahre fällig. Duchatczeks Bankpension beträgt im Monat rund 15.700 Euro brutto, diverse Abschläge durch neue Vorschriften rund um "Luxuspensionen" sind da nicht abgerechnet. Kapitalisiert geht es um etliche Millionen Euro; die alten Notenbankpensionen sind quasi vererbbar und stehen bis zum Tod der Witwe beziehungsweise der Waisen zu.

Der Gerichtsstreit des heute 68-Jährigen gegen die OeNB hat seine Wurzeln im Jahr 2013, als Vizegouverneur Duchatczek angesichts des sogenannten Schmiergeldskandals in der OeNB-Tochter Gelddruckerei, deren Aufsichtsratschef er war, zurücktrat. Er argumentierte, dass er nur seinen Vizegouverneursposten zurückgelegt und anschließend seine Pension als vormaliger Bereichsleiter angetreten habe. (Gemäß Dienstbestimmungen stehen ihm rund 80 Prozent des letzten Aktivbezugs zu.)

Ansprüche verwirkt

Die OeNB jedoch vertrat die Rechtsansicht, Duchatczek habe die Bank ganz verlassen und somit alle seine Ansprüche verwirkt – und stellte alle Zahlungen ein. Die Bank berief sich unter anderem auf ein Gutachten von Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Mazal. Im Strafprozess wurde Duchatczek freigesprochen.

In der außertourlichen Generalratssitzung am Dienstag wurden Für und Wider einer Berufung abgewogen – und auch da haben sich die OeNB-Kontrollore wieder mit Gutachten abgesichert. Mazal und Arbeitsrechtsexperte Franz Schrank berieten die OeNB ebenso wie der Gesellschaftsrechtsexperte Peter Doralt. Er hat unter anderem geprüft, ob den Notenbankern Schadenersatzforderungen beziehungsweise Untreuevorwürfe drohen könnten, sollte die OeNB zahlen. Die Arbeitsrechtler sollen (flapsig gesagt) die Meinung vertreten haben, eine Berufung könnte Sinn machen, Doralt soll gegen die Fortsetzung des Verfahrens gewesen sein, heißt es. Die Entscheidung im Generalrat ist nicht einstimmig gefallen. (Renate Graber, 22.8.2018)