Das deutsche Bundeskartellamt tritt für den Markteintritt eines vierten Netzbetreibers in Deutschland ein. Das sei für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, teilte das Bundeskartellamt am Freitag in seiner Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur mit.

Die neue Eignerin des Linzer Unternehmens Web4You, United Internet, hat bereits Interesse angemeldet, sich an der Auktion neuer Mobilfunk-Frequenzen zu beteiligen. Damit würde der Internet- und Mobilfunkanbieter zum Netzbetreiber aufsteigen und den bisherigen drei Platzhirschen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland Konkurrenz zu machen.

"wettbewerblich von hoher Bedeutung"

United-Internet-Chef Ralph Dommermuth knüpft eine Teilnahme an der 5G-Auktion allerdings an ein nationales Roaming, das die Nutzung anderer Netze erlaubt. Das Bundeskartellamt stellte sich hinter diese Forderung und erklärte, es sei wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Dienste- und Mobilfunkanbieter einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhielten. Es lägen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängelten. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE (4G) in Deutschland zeige, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickle, teilte das Kartellamt mit.

Entwurf im September

Die deutsche Bundesnetzagentur will einen Entwurf über die Vergabebedingungen im September vorlegen. Die Auktion für die neue Schlüsseltechnologie in Europas größtem Mobilfunkmarkt ist Anfang nächsten Jahres geplant. Einem Medienbericht zufolge hat die Bundesnetzagentur schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen ein verpflichtendes nationales Mobilfunk-Roaming. (APA/Reuters, 24.8.2018)