Wien – Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht das Innenministerium wegen des Wahlkartendesasters bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016. Bereits bei der Präsidentschaftswahl 2010 seien Wahlkarten aufgeplatzt, die zuständige Wahlbehörde hatte das auch dem Ministerium gemeldet. Das Ministerium hätte deshalb Vorsorge treffen müssen, um das gleiche Problem bei der Wahl 2016 zu verhindern.
Zur Erinnerung: Nachdem der zweite Wahlgang der Präsidentschaftswahl 2016 wegen Formalfehlern bei der Auszählung hatte wiederholt werden müssen, musste der neue Wahltermin verschoben werden, weil sich Wahlkartenkuverts auf dem Postweg geöffnet hatten.
5,2 Millionen Euro Mehrkosten
Das alles kostete laut Rechnungshof 5,2 Millionen Euro, damit erhöhten sich die Gesamtkosten der Wahl um acht Prozent. Der Großteil der Kosten fiel in den Gemeinden an, die vom Innenministerium dafür entschädigt wurden – auf rund 800.000 Euro blieben sie aber selbst sitzen.
Der Rechnungshof empfiehlt, dass Bieter bei zukünftigen Ausschreibungen für den Wahlkartendruck "bereits mit dem Angebot beziehungsweise vor Zuschlagserteilung möglichst konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen und vertiefte Qualitätsstandards vorzulegen haben".
Mit jener Druckerei, die die fehlerhaften Wahlkartenkuverts hergestellt hatte, hat sich die Republik verglichen: Sie zahlte eine Entschädigung von 500.000 Euro, wie der Rechnungshof schreibt.
Zu knappe Fristen für Auslandsösterreicher
Ein weiterer Kritikpunkt der Prüfer betrifft die Wahlkarten für Auslandsösterreicher: "Auslandsösterreicherinnen und -österreicher in außereuropäischen Ländern erhielten Wahlkarten vielfach so spät, dass eine zeitgerechte Rücksendung nicht mehr möglich war", heißt es im Bericht. Nach Angaben der Gemeinden waren die gesetzlichen Fristen für eine zeitgemäße Bearbeitung und Versendung der Wahlkarten zu knapp angesetzt. (sefe, 31.8.2018)