Regelmäßig flammt die Diskussion auf, wie die Polizei mit Misshandlungsvorwürfen gegen sie umgeht. Menschenrechtler fordern schon lange eine eigene Behörde, die Anschuldigungen nachgeht.

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Polizei und Justiz sind immer wieder mit Vorwürfen konfrontiert, zu lax mit Misshandlungsvorwürfen gegen sie umzugehen. Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass eine obdachlose Frau von einem Wiener Polizeibeamten geschlagen wurde – DER STANDARD berichtete. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen zwei involvierte Beamte ein. Sie sind nach wie vor im Polizeidienst, es gab allerdings dienstrechtliche Konsequenzen.

Dass es nach Bekanntwerden entsprechender Vorwürfe zu Konsequenzen oder gar einer Anklage kommt, ist nicht immer der Fall. 2016 verzeichneten die Staatsanwaltschaften laut Sicherheitsbericht bundesweit 495 angefangene Fälle im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsbehörden. In 18 Fällen kam es zu einem Strafantrag oder einer Anklage. Diese Diskrepanz wurde vom Anti-Folter-Komitee der Uno kritisiert.

Externe Evaluierung

Das Justizministerium gab deshalb noch zu Zeiten des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP) beim Austrian Center for Law Enforcement Sciences (Ales) der Universität Wien eine Studie in Auftrag, die explizit den Umgang mit Vorwürfen gegen Exekutivbeamte untersuchen sollte. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Empfehlungen bildeten nach Auskunft des Ministeriums nun "Anlass und Grundlage" für die Überarbeitung entsprechender von Innen- und Justizressort neu herausgegebener Erlässe für den Umgang mit Misshandlungsvorwürfen.

Laut Ales-Website ist das Projekt seit Februar 2018 abgeschlossen, man geht von einer öffentlichen Präsentation durch das Ministerium aus – mittlerweile wurde auch ein Zusatzbericht samt Evaluierung der neuen Erlässe fertig. Bisher hält das Ministerium die Studie jedoch noch unter Verschluss.

Grundsatz der Amtswegigkeit

Doch es wurden erste Konsequenzen gezogen: Jene Frist, innerhalb deren die Kriminalpolizei über einen Misshandlungsvorwurf an die Staatsanwaltschaft Bericht erstatten muss, wurde von 24 auf 48 Stunden erhöht. So sollen mehr substanzielle Ermittlungsergebnisse übermittelt werden können, heißt es aus des Justizministerium. Außerdem sei laut Ministerium im Zuge der Studie unter anderem eine einheitliche Methode der Setzung von Deliktskennungen durch Staatsanwälte und Richter empfohlen worden, was im Erlass Niederschlag fand. Ebenso wird festgehalten, dass auch telefonische Kontakte zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sowie mündliche Anordnungen letzterer in einem Amtsvermerk festzuhalten sind.

Das Innenministerium gibt nun außerdem drei Kategorien vor, innerhalb deren Misshandlungsvorwürfe erfasst werden sollen, wovon eine auf jene Vorwürfe abzielt, die eine "erniedrigende oder menschenunwürdige Behandlung" einschließen, etwa wenn jemand unnötig vor Dritten einer Personendurchsuchung unterzogen wurde und sich entkleiden musste. Bei den ersten beiden Kategorien, die auf Körperverletzung abstellen, ist verpflichtend ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Von allen Vorwürfen ist der Staatsanwaltschaft jedenfalls zu berichten. Diese ist jedoch nur für Vorwürfe mit strafrechtlicher Relevanz zuständig. Außerdem ist die Volksanwaltschaft zu informieren.

Kritik nicht gehört worden

Die Staatsanwaltschaft kann die Ermittlungen zwar jederzeit teilweise oder ganz an sich ziehen – grundsätzlich betraut sie aber diejenige Polizeidienststelle, die den Bericht erstattet hat, mit den Ermittlungen. In Wien ist etwa in der Regel das "Referat für besondere Ermittlungen" zuständig.

Laut dem Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte und ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, sind die neuen Vorgaben der seit Jahren vorgebrachten Kritik jedenfalls nicht gerecht geworden. "Da hat sich sehr wenig geändert", sagt Nowak zum STANDARD.

Vor allem sei ein wesentlicher Kritikpunkt nicht gehört worden: Nämlich jener, dass die Polizei Misshandlungsvorwürfe nicht mehr intern untersuchen solle. Das von Österreich ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter fordert von den Vertragsstaaten die Gewährleistung des Rechts auf unparteiische Prüfung des Falles. Das Justizministerium sieht dies im "Grundsatz der Amtswegigkeit" und der Berichtspflicht der Polizei verwirklicht.

Unabhängige Untersuchung

Das reicht laut Nowak nicht. "Es soll nicht sein, dass die Behörde gegen sich selbst ermittelt", sagt der Menschenrechtler und plädiert für eine unabhängige Behörde, die über alle Befugnisse der Kriminalpolizei verfügen und entsprechenden Vorwürfen nachgehen soll. Es gehe außerdem nicht immer darum, sich ausschließlich am Strafgesetz zu orientieren.

So ist für Nowak die vom Innenministerium getroffene Kategorisierung – die ersten beiden stellen nach wie vor auf Körperverletzung ab – widersinnig: "Misshandlung ist der Überbegriff für Folter, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung." Körperverletzung sei ein "mögliches Nebenprodukt" davon. Auch ein Elektroschock führe etwa nicht unbedingt zu einer Körperverletzung.

Außerdem: Die Polizei solle nicht bei jedem Vorwurf automatisch in Verteidigungshaltung gehen: Der Geist, dass hier nur versucht werde, jemanden anzuschwärzen, müsse durchbrochen werden. (Vanessa Gaigg, 10.10.2018)