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Zahlreiche Influencer müssen aktuell mit Abmahnungen rechnen.

Foto: AP/Sanchez

Zahlreiche deutsche Influencer beklagen aktuell Abmahnungen von einer Anwaltskanzlei aus Wiesbaden. Welche es konkret ist, ist unbekannt, da Betroffene bisher genauere Informationen schwärzten. Der Vorwurf: Da sie kein Impressum haben, sollen sie 413 Euro zahlen. Wie meedia berichtet, hat die Kanzlei sogar höchstwahrscheinlich Recht. In Deutschland – und auch in Österreich – besteht eine Impressumspflicht, insbesondere, wenn es sich um kommerzielle Kanäle handelt.

Auf externe Seiten verlinken

Da Influencer mit ihren Inhalten zumeist Geld verdienen, sollten sie auch ein solches führen. Das Problem ist jedoch, dass Instagram es nicht ermöglicht, ein Impressum anzugeben. Dementsprechend müssten Influencer, um Rechtssicherheit zu wahren, über ihr Profil auf eine externe Seite verlinken, die ein Impressum, für ihr Instagramprofil angibt.

Keine Rechtssicherheit

Wenn beispielsweise andere Kanäle, etwa Youtube oder Facebook, bespielt werden, biete es sich an, darauf zu verlinken, anderenfalls könnte es sogar notwendig sein, eine eigene Website aufzustellen, um ein Impressum aufzulisten. Ob die verlangte Summe aber wirklich gezahlt werden muss, müsse im Einzelfall festgestellt werden, so Juristen gegenüber meedia. Üblicherweise würden Konkurrenten ihre Mitbewerber abmahnen, sofern diese sich nicht an geltende Regelungen halten.

Weitere Informationen zu den in Österreich geltenden Impressumsvorschriften hat die Wirtschaftskammer auf ihrer Website aufgelistet. (red, 1.9.2018)