Die steuerliche Entlastung soll über den bereits budgetierten 3,5 Milliarden Euro liegen.

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Wien – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im "Kurier" eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.

Vereinfachung für Kleinunternehmen

Die Pläne im Detail: Für Kleinunternehmer bis zu 30.000 Euro Umsatz soll es Vereinfachungen durch Pauschalierungen geben. Für das produzierende Gewerbe und für den Handel sind höhere Pauschalsätze geplant.

Das geltende Einkommensteuergesetz werde außerdem bis 2020 in den "Mistkübel" geworfen. Ziel sei, das Steuerrecht ab 2020 einfacher und gerechter zu machen und damit Tarife zu senken, so Fuchs. Ausnahmen und Sonderbestimmungen will er "ausmisten".

Aus für AK-Beiträge für Geringverdiener

Die Beitragspflicht zur Arbeiterkammer soll für jene fallen, die weniger als 11.000 Euro verdienen. Auch die Verlautbarungspflichten im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" soll abgeschafft werden. Bei den Kapitalgesellschaften rückt der FPÖ-Politiker von dem Modell reduzierter Steuersätze auf reinvestierte Gewinne ab, weil Österreich aus europarechtlichen Gründen dadurch auch Investitionen im EU-Ausland fördern müsste.

Bis Jahresende soll die Task-Force mit ihren Entwürfen fertig sein und im Frühling 2019 in Begutachtung gehen, damit das Parlament spätestens im Herbst die Beschlüsse fassen kann. Die Masse der Neuerungen soll wie bereits bekannt mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten, die Abschaffung der kalten Progression 2022. Das Steuerentlastungsvolumen soll laut dem Finanz-Staatssekretär deutlich über den bereits budgetierten 3,5 Milliarden Euro liegen. (APA, 2.9.2018)