Die Staatsanwaltschaft Korneuburg prüft derzeit, ob es im Zusammenhang mit der Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu einem Nötigungsverfahren gegen den operativen Leiter der Razzia, Wolfgang Preiszler, kommt. Der Leiter der polizeilichen Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) war von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit der Durchführung der umstrittenen Razzia beauftragt worden.

Sachverhaltsdarstellung wegen Nötigung

Dabei sei es zu mehreren Gewaltandrohungen durch Preiszler gekommen, wie auch eine Auskunftsperson im BVT-Untersuchungsausschuss erklärte. Der Mitarbeiter der Sicherheitszentrale sei von Preiszler mit Suspendierung und laut eigenen Angaben auch mit Handgreiflichkeiten bedroht worden. Das BVT hat daher eine Sachverhaltsdarstellung wegen Nötigung verfasst, wie die Leiterin der Rechtsabteilung erklärte. Was mit dieser Anzeige passiert ist, konnte die Rechtsbeauftragte nicht sagen, da sie diese nicht selbst eingereicht, sondern an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übermittelt habe.

Wie der STANDARD nun auf Anfrage erfuhr, ist die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg gelandet. Diese prüfe nun, ob ein Anfangsverdacht gegen Preiszler vorliegt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Maria Sterkl, 5.9.2018)