Salzburg – Ein Fall eines Asylwerbers, der einer Lehre in einem Mangelberuf nachgeht, liegt nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der junge Pakistani ist 2015 nach Österreich gekommen und absolviert in Salzburg eine Lehre als Restaurantfachmann in einem Hotel. Sein Asylantrag wurde in zweiter Instanz abgelehnt. Seine Anwältin Ingeborg Haller hat gegen den negativen Bescheid eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, dieser hat die aufschiebende Wirkung zuerkannt. "Nun kann er vorerst bleiben und weiterarbeiten, solange das Verfahren aufrecht ist", sagt Haller.
In ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof führt die Rechtsanwältin aus: "Wirtschaftliche Aspekte, die ebenfalls dem Wohl des Landes dienen könnten, wie beispielsweise Stärkung der regionalen Wirtschaft durch Ausbildung von Fachkräften in Mangelberufen, werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen." Haller, die auch Gemeinderätin der grünen Bürgerliste in der Stadt Salzburg ist, beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das vom oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober (Grüne) in Auftrag gegeben wurde.
Grundlage ist Gutachten von Boltzmann-Institut
Adel-Naim Reyhani und Manfred Nowak vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte haben in dem Gutachten festgestellt, dass Abschiebungen in das Recht auf Privat- und Familienleben nach Artikel 8 Absatz 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingreifen. In vielen Asylentscheidungen von Behörden würden Abschiebeentscheidungen damit begründet, dass das wirtschaftliche Wohl des Landes ohne funktionierende Beschränkung des Zuzugs bedroht sei. Im Fall der Lehrlinge sei diese Begründung jedoch zweifelhaft, sagt Nowak, weil hier ja ein konkretes wirtschaftliches Interesse an einem Verbleib der Menschen bestehe.
"Das Bleiben eines Lehrlings in Mangelberufen ist nicht nur im persönlichen Interesse des Einzelnen, sondern auch der Gesellschaft, weil sie zur Stärkung der Regionalwirtschaft notwendig sind", erläutert Haller. Das wirtschaftliche Wohl Österreichs müsse in die Interessenabwägung einbezogen werden.
VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein hat sich im Zuge der Diskussion über Asylwerber in der Lehre bereits für ein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen. Rechtsanwältin Haller hofft auf eine Entscheidung im Sinne des Beschwerdeführers, dass gut integrierte Menschen in Mangelberufen bleiben dürfen. Einfacher wäre es, wenn der Gesetzgeber eine Lösung herbeiführen würde. "Es wäre wichtig, dass die Regierung ihre Ankündigung umsetzt und ein Bleiberecht schafft, damit es Rechtssicherheit gibt", betont Haller. (Stefanie Ruep, 5.9.2018)