Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat sich um den pädagogischen Part bei der Bund-Länder-Vereinbarung gekümmert und will künftig genauer kontrollieren, was in den Kindergärten geschieht.

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Wien – Weil die Sprachförderung im Kindergarten "nicht die Erträge gebracht hat, die wir uns erwartet haben", will Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) für mehr Verbindlichkeit bei der Qualität der Sprachförderung sorgen. Berechnungen seines Ministeriums gehen davon aus, dass "grob gesagt rund 20 Prozent der Taferlklassler a. o. Schüler sind". Gemeint sind damit jene der rund 85.000 Kinder in der ersten Schulstufe, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse als "außerordentliche Schüler" gelten – diese Außerordentlichkeit gilt für maximal zwei Jahre und bringt mit sich, dass die Betroffenen nicht benotet werden.

In der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung über die künftige Co-Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen ist dazu vorgesehen: ein neuer, bundesweit einheitlicher Erhebungsbogen zur Feststellung des Sprachförderbedarfs ab 2019. Außerdem sollen jene Pädagoginnen und Pädagogen, die in der Sprachförderung eingesetzt sind, mindestens Sprachlevel C1 nachweisen können. Und: Auch "unangekündigte Hospitationen" des Ministeriums in den Kindergärten sollen mit der vorliegenden 15a-Vereinbarung künftig möglich sein.

Wertekatalog als "Klebstoff" der Gesellschaft

Vom neu entwickelten Wertekatalog verspricht sich Faßmann eine Sensibilisierung der Pädagoginnen und Pädagogen und betont: "Es geht nicht um die Vermittlung von irgendwelchen österreichischen Spezifika, sondern von sehr grundsätzlichen Werten." Als Basis habe man sich an der österreichischen Verfassung sowie dem EU-Vertrag orientiert. Faßmann will den Wertekatalog unter folgenden Vorzeichen sehen: "Eine pluralistische Gesellschaft braucht den Klebstoff, der sie zusammenhält."

Stichwort Kopftuch: Hier setzt der Minister "auf die Lernbereitschaft auch der Community, die erkennen sollte, dass wir in einer säkularen Gesellschaft leben". Im 15a-Vertrag selbst wird das Verbot von "weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung (...), die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist", an die Länder weitergereicht. Auch um die entsprechenden Sanktionen sollen sich die Länder kümmern.

Ihnen dürfte es auch zufallen, sich um die entsprechenden Präzisierungen zu kümmern, die eine Ausnahme der Kippa von den neuen Bestimmungen vorsehen.

Mehr Verbindlichkeit

Ebenfalls im 15a-Entwurf vorgesehen: Der bislang auf Freiwilligkeit beruhende bundesländerübergreifende "Bildungsrahmenplan" soll von jetzt an als "Grundlagendokument" der Vereinbarung gelten – und damit Verbindlichkeit erhalten. Die Zahl der Pädagoginnen und Pädagogen mit entsprechenden Qualifikationen für sprachliche Frühförderung soll innerhalb der nächsten vier Jahre auf 15 Prozent steigen. Gleichzeitig soll der Anteil der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse Volksschule "um mindestens 20 Prozent" reduziert werden.

Fehlt nur noch die Unterschrift, vor allem die der rot regierten Bundesländer. Angeblich soll es kommende Woche eine finale Verhandlungsrunde der zuständigen Landesreferenten geben. (Karin Riss, 6.9.2018)