Das Geld für die Wahlwerbung 2017 ist längst ausgegeben. Bis die Öffentlichkeit über alle Details der Kosten informiert ist, können aber schon eineinhalb Jahre vergehen.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Sebastian Kurz war lange vor Ed Sheeran da. In der Wiener Stadthalle versammelte er Ende September 2017 rund 10.000 Anhänger, um sie auf das Wahlkampffinale einzustimmen.

Foto: fischer

Wien – Bei den Großparteien wird gerade fleißig gerechnet. Bis Ende September müssen sie beim Rechnungshof melden, wie hoch ihre Kosten für den Nationalratswahlkampf 2017 waren. Noch wollen ÖVP, SPÖ und Freiheitliche auf STANDARD-Anfrage keine Details über ihren Ressourceneinsatz verraten.

Schneller und auch transparenter sind die kleineren Parteien unterwegs. Die Grünen geben ihre Gesamtkosten mit 4.070.000 Euro an. Der Verlust der Parteienförderung infolge des Rausflugs aus dem Nationalrat brachte die Partei im Vorjahr an den Rand des Ruins . Wie berichtet konnte im Dezember schließlich ein Sanierungsplan mit der Erste Bank sowie den grünen Landesparteien beschlossen werden, der den Fortbestand vorerst sichert.

Liste Pilz am günstigsten unterwegs

Deutlich billiger war die Wahlkampagne der Neos, die 2.649.195,70 Euro ausgegeben haben. Die Pinken können traditionell auf Spenden des Industriellen Hans Peter Haselsteiner setzen, der allein im Vorjahr 400.000 Euro zugeschossen hat. Den mit Abstand billigsten Wahlkampf führte die Liste Pilz. Die exakte Abrechnung liegt zwar noch nicht vor, laut Parteimanagerin Romana Bartl lag man aber bei rund 300.000 Euro.

Von der gesetzlichen Wahlkampfobergrenze in der Höhe von sieben Millionen Euro sind die Kleinparteien somit allesamt weit entfernt. Bei den größeren ist das fraglich. ÖVP und SPÖ lagen schon bei der Nationalratswahl 2013 über der Grenze und wurden später vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat zu Geldstrafen verurteilt.

Dieses weisungsfreie Gremium, das vom früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, geleitet wird, kann vom Rechnungshof eingeschaltet werden, wenn der Verdacht einer Überschreitung besteht.

Nur formale Kontrolle

Wie der Rechnungshof in der Vergangenheit aber bereits mehrfach kritisiert hat, beschränkt sich dessen Kompetenz auf die Entgegennahme, die formale Kontrolle und Veröffentlichung der Berichte. Einschau in die Buchhaltung und somit eine konkrete Kontrolle der Belege kann der Rechnungshof nicht vornehmen. Mit anderen Worten: Er muss im Grunde auf die Angaben der Parteien vertrauen.

Als Wahlwerbung zählen laut Gesetz unter anderem Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate, Werbespots, aber auch Ausgaben für Werbe- und Eventagenturen oder Personenkomitees. Die Kostenobergrenze von sieben Millionen Euro gilt für den Zeitraum zwischen dem Stichtag der Wahl (das war der 25. Juli 2017) und dem Wahltag (15. Oktober). Ausgaben vor diesem Zeitraum werden also nicht berücksichtigt.

Auftakt in der Stadthalle

Politische Beobachter gehen davon aus, dass die ÖVP auch dieses Mal über der Grenze lag. Geklotzt wurde jedenfalls ordentlich. Für den offiziellen Wahlkampfauftakt von Sebastian Kurz, zu dem 10.000 Menschen kamen, wurde gleich die Wiener Stadthalle gebucht.

Bereits bei der Wahl 2013 gab die ÖVP für die Kampagne von Michael Spindelegger rund 11,3 Millionen Euro aus. Diese massive Überschreitung führte schließlich zu einer Strafe von 300.000 Euro. Am meisten Geld pumpte damals das Team Stronach in seinen Wahlkampf (13,5 Millionen Euro), was zu einer Strafe von 567.000 Euro führte. Die SPÖ lag nur knapp über der Grenze (7,3 Millionen Euro) und musste eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.

Bis zu 20 Prozent Strafe

Zur Erklärung: Wird die Grenze um maximal ein Viertel überschritten, dann liegt die Strafe bei bis zu zehn Prozent der überzogenen Summe. Wird die Obergrenze um mehr als 25 Prozent überschritten, kann der Unabhängige Transparenz-Senat eine Pönale von bis zu 20 Prozent der überzogenen Summe verhängen.

Bis die Öffentlichkeit voll im Bilde ist, könnte es aber noch etwas dauern. Bei der Nationalratswahl 2013 brauchte der Rechnungshof rund fünf Monate, bis er schließlich die Rechenschaftsberichte veröffentlichte. Die Strafbescheide durch den Transparenz-Senat gingen dann erst im November 2015 an die Parteien. (Günther Oswald, 11.9.2018)