Daniel Küblböck (33) konnte nicht gerettet werden.

APA/dpa/Henning Kaiser

Halifax – Vier Schiffe und zwei Flugzeuge suchten vor der Ostküste von Kanada nach dem ehemaligen TV-Star Daniel Küblböck. Am Montagabend dann die ernüchternde Nachricht: Die Suche wird eingestellt. "Leider wurden keine Anzeichen von Herrn Küblböck gefunden", sagte der Sprecher der kanadischen Küstenwache, Mark Cough.

Der 33-jährige Küblböck reiste auf dem Kreuzfahrtschiff Aida von Hamburg nach New York. Dort sollte er aber niemals ankommen. Bereits am Sonntagabend meldete Aida Cruises, der Anbieter der Schifffahrtsreise, dass Küblböck wohl über Bord gegangen sei. Das Verschwinden Küblböcks wurde nach Durchsagen und einem Kabinencheck festgestellt. Es gebe Grund zur Annahme, dass Küblböck gesprungen sein, sagte ein Sprecher der Reederei. Genauere Angaben gab es dazu nicht.

Als ungefähre Unglücksstelle wird die Labradorsee, ein Meeresarm des Atlantik vor der Ostküste Kanadas vermutet. Die Wassertemperatur beträgt in dieser Meeresregion um diese Jahreszeit lediglich zehn Grad. Diese Temperaturen sind nur wenige Stunden ohne Hilfe zu überstehen. Es muss wohl davon ausgegangen werden, dass Küblböck nicht mehr am Leben ist.

Frist von sechs Monaten

Aber wann kann er offiziell für tot erklärt werden? In Deutschland, Küblböcks Heimatland, ist diese Materie im Verschollenengesetz geregelt. Grundsätzlich muss eine Person mehr als zehn Jahre verschollen sein, bevor sie für tot erklärt werden kann. Als verschollen gilt, "wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist". Auf See verschollene Personen wie Küblböck sind aber im § 5 Absatz (1) und (2) des Verschollenengesetzes gesondert angeführt. Der Zeitraum, nach dem in diesem Fall eine Person für tot erklärt werden kann, beträgt lediglich sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Verschwindens. Auch in Österreich gilt die gleiche Frist. Geregelt ist die Materie hierzulande im Todeserklärungsgesetz.

Antrag bei Gericht nötig

Allein der Ablauf der Frist reicht aber nicht aus, um eine Person für tot erklären zu lassen. Dazu muss ein Antrag bei Gericht eingebracht werden. Berechtigt dazu sind Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern des Vermissten. Oder auch dessen gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die Staatsanwaltschaft. Erst wenn ein Verschwundener offiziell für tot erklärt ist, können die Erbschaftsangelegenheiten geklärt werden oder Lebensversicherungen ausbezahlt werden.

Die Familie Küblböcks bat um Verständnis, dass sie derzeit nicht die Kraft hätte, das Geschehen zu kommentieren. Zu Wort gemeldet haben sich aber künstlerische Wegbegleiter des Sängers. Sieben ehemalige Teilnehmer der ersten Staffel der TV-Sendung Deutschland sucht den Superstar (DSDS) haben sich am Dienstag mit einem Brief von ihrem ehemaligen Kollegen verabschiedet. In dem auf Facebook veröffentlichten Text schreiben die Musiker: "Es tut uns unendlich leid, auf diese Weise zu erfahren, welch grausame Traurigkeit dich die letzten Monate umgeben haben muss."

In der ersten Staffel DSDS, die im Jahr 2003 ausgestrahlt wurde, belegte Küblböck den dritten Platz. Seine Karriere als Musiker war in den darauffolgenden Jahren allerdings wenig erfolgreich. Er nahm an der RTL-Ekelshow Dschungelcamp teil und bewarb sich im Jahr 2014 unter dem neuen Künstlernamen Daniel Kaiser erfolglos um die Teilnahme am Songcontest. Zuletzt absolvierte er eine Schauspielausbildung in Berlin. Dort hatte er nach eigenen Angaben mit Mobbing zu kämpfen – eine Anschuldigung, die die Schauspielschule vehement zurückweist. (mka, 11.9.2018)

Hilfe in Krisensituationen

Telefonseelsorge: 142, täglich 0-24 Uhr

Kriseninterventionszentrum: 01/406 95 95

Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01/313 30

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