Wien – Der Zustand des einjährigen Buben, der am Montagabend in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angegriffen und in den Kopf gebissen wurde, ist bis Donnerstagvormittag unverändert geblieben. "Er schwebt weiter in Lebensgefahr", hieß es beim Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV).

Was mit dem Hund weiter geschieht, bleibt unterdessen abzuwarten. Seiner Besitzerin wurde er dauerhaft entzogen, die 48-Jährige war zum Zeitpunkt der Attacke alkoholisiert und wurde mit einem Halteverbot belegt.

Sie kann nun eine sechswöchige Frist nutzen und beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Entscheidungen einbringen. Zumindest bis zum Ablauf dieser Frist wird mit dem Tier gar nichts geschehen, sagte eine Sprecherin des Wiener Tierquartiers am Donnerstag.

Halterin hatte 1,4 Promille

Der Rottweiler riss sich auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.

Unmittelbar während der Attacke griff die Tierhalterin, die an sich für den zweijährigen Rüden einen Hundeführerschein hatte, nicht ein. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige den Vierbeiner mit der Leine an einem Baum.

Hartinger-Klein: einheitliche Sicherheitsregelung

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) fordert anlässlich der Attacke eine "einheitliche rechtliche Sicherheitsregelung für alle Bundesländer". Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist Landessache. Deshalb sei die Notwendigkeit einer übereinstimmenden Vorgehensweise der Länder gegeben.

"Um einen einheitlichen Vollzug in ganz Österreich zu haben, wurde der Vollzugsbeirat eingerichtet", sagte die Ministerin am Donnerstag in einer Aussendung. Eine der Aufgaben dieses Gremiums sei es, Richtlinien, die für einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind, zu erarbeiten.

"Während Wien und Niederösterreich für bestimmte Hunderassen verpflichtend einen Hundeführschein vorschreiben, wird etwa in Oberösterreich ein allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und ein erweiterter Sachkundenachweis für auffällige Hunde verlangt", so Hartinger-Klein.

Wenn ein Hundehalter in ein anderes Bundesland übersiedle, bestehen dann ganz andere Anforderungen. "Aus diesem Grund brauchen wir eine einheitliche Regelung, was die Ausbildung der Hundehalter und die Klassifizierung der Rassen betrifft", forderte die Politikerin. (APA, 13.9.2018)