Linz/Wien – Mit Ende der Ferienzeit stapeln sich die Beschwerden von Urlaubern bei der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich: Mehr als 3.000 haben sich heuer bereits an die Konsumentenschützer gewandt. Das sind 35 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, so die AK in einer Presseaussendung am Donnerstag.

Während Baulärm oder schmutzige Zimmer immer seltener beanstandet werden, betrafen gut zwei Drittel der Beschwerden heuer Flugverspätungen, Überbuchungen und Annullierungen. Hier kritisieren die Konsumentenschützer, dass es sich für die Airlines immer noch lohne, knapp zu kalkulieren und diese Unannehmlichkeiten zu riskieren, weil viele Kunden ihre Rechte zu wenig kennen würden.

Entschädigungen erstritten

Bei Verspätungen ab zwei Stunden sei die Fluglinie verpflichtet, Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei unentgeltliche Telefongespräche anzubieten, informierte die AK. Wird eine Übernachtung nötig, muss eine kostenlose Hotelunterbringung organisiert werden. Erreicht der Fluggast mehr als drei Stunden zu spät sein Ziel, kann er bei Flügen in Europa bzw. mit einer europäischen Fluglinie Entschädigungen in der Höhe von 250 bis 600 Euro – je nach Strecke – geltend machen. Ab fünf Stunden ist es möglich, die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug zu wählen. Bei Pauschalreisen raten die Konsumentenschützer aber dazu, sich an den Reiseveranstalter zu wenden.

Die AK bietet einen Musterbrief für Ersatzansprüche von Flugreisenden an. Werden Reklamationen nicht bearbeitet oder berechtigte Entschädigungsansprüche abgewiesen, übernimmt sie in Kooperation mit dem Fluggastrechteportal FairPlane die Vertretung der Betroffenen, wenn nötig auch vor Gericht. So wurden heuer bereits für 71 Urlauber Entschädigungen von durchschnittlich 320 Euro erstritten. (APA, 13.9.2018)