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Ein junger Mann beim Fahrradfahren

Foto: Reuters/Fuentes

Wien – Wer mit einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, muss sich an jene Vorschriften halten, die auch für Fahrradbenutzer gelten. Denn: Sie sind rein rechtlich als Fahrräder definiert, wie man bei der Mobilitätsagentur Wien betont. Das bedeutet vor allem: Fahren auf dem Gehsteig ist tabu. Erlaubt sind Roller nur auf Radwegen und auf der Straße.

Zudem müssen sie ähnlich wie Räder ausgerüstet sein – also über Bremsen, Klingel, Scheinwerfer und Rücklicht verfügen. Diese Vorschriften gelten allerdings nur für Gefährte mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt Leistung.

Sind diese Werte höher, handelt es sich um Motorfahrräder. Dementsprechend gelten dann die Moped-Bestimmungen. Nötig ist somit etwa ein entsprechender Führerschein. Auch das Tragen eines Helms ist dann verpflichtend, Radwege dürfen nicht mehr benutzt werden.

Tretroller ohne Motor sind hingegen, auch wenn sie gerne von Erwachsenen benutzt werden, "fahrzeugähnliche Spielzeuge". Sie dürfen überall dort verwendet werden, wo die motorisierten Modelle nicht erlaubt sind – also auf dem Gehsteig oder in der Fußgängerzone. (APA, 13.9.2018)