Ministerin Hartinger-Klein hat die erforderlichen Schritte zur Verlängerung der geltenden Regelung veranlasst.

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Wien – Die Bezieher von Mindestsicherung werden auch im kommenden Jahr über die Krankenversicherung versichert sein. Sie habe die erforderlichen legistischen Schritte für eine Verlängerung der Verordnung veranlasst, gab Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Freitag bekannt.

In Österreich sei die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und der Zugang zu Gesundheitsleistungen traditionell ein hohes Gut, erklärte die Ressortchefin. "Ich befürworte daher die Verlängerung der Integration der Bezieherinnen und Bezieher einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung und habe veranlasst, die erforderlichen legistischen Schritte für eine Verlängerung des Krankenversicherungsschutzes in die Wege zu leiten."

Verordnung drohte auszulaufen

Bisher wurden Mindestsicherungsbezieher durch eine Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen. Ursprünglich war die Regelung an das Vorhandensein einer Bund-Länder-Vereinbarung über die Leistungen der Mindestsicherung gebunden. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung wurde die Verordnung für zwei Jahre (bis Ende 2018) verlängert, so das Ministerium. Würde der Versicherungsschutz wegfallen, wären für die Betroffenen (wie vor dem Jahr 2010) wieder die Länder in ihrer Kompetenz als Sozialhilfeträger für die gesundheitliche Versorgung zuständig. (APA, 14.9.2018)